Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

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Angelus Noctis
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Re: beim Namen nennen

Beitrag von Angelus Noctis »

PR hat geschrieben: Wer als Arzt noch bei Trost ist, lässt sich von seinen Patienten rechtzeitig unterschreiben, dass er nicht allen Kchwattsch der Welt mitmacht. Andernfalls sich der Patient einen neuen Arzt... undsoweiter.
PR
Das wäre ja schön, wenn das mal ein Arzt machen würde und mich wieder wegschicken würde. Aber leider macht das keiner, obwohl ich sowas nie unterschreibe. Aber welcher Arzt ist schon bei Trost?

@Dagmar:
Nummern finde ich total super. Wenn man da auf dem Bildschirm sieht, dass gerade Nummer 43 dran ist und man selber Nummer 95 hat dann kann man wenigstens noch gemütlich 2 Stunden einkaufen fahren und sitzt sich nicht in den Hintern platt.

@Dr.med. Holger Fischer:
Ja, ich möchte auf keinen Fall mit Namen aufgerufen werden, sodass es irgendein anderer Kunde hören könnte. Ich muss jetzt zum Gutachter in eine psychiatrisch-neurologische Praxis. Da möchte ich auf keinen Fall, dass da jemand meinen Namen erfährt, der mich vielleicht kennt und dann denkt ich hätte einen an der Waffel und müsst zum Seelenklämpner.

@Muppet;
Aus meiner Sicht dürfte es aus Gründen des Datenschutzes (und der Menschenwürde) gar keine Mehrbettzimmer geben. Auch auf dem Bett hat ein Name eigentlich nichts zu suchen. Als Kunde würde ich so etwas entfernen.
Der Fischer.
PR
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Re: Grüß Sie mal wieder, Doc Alf !

Beitrag von PR »

Komm eben von drei Tagen Wohnungstreichen wieder, Tochter zwei zieht im Januar 50 km um, mit Mann und jungem Säugling, da tat praktische Hilfe Not und war Feiertag egal.

Ich entnehme Ihren Zeilen, dass Sie bisher nicht in die Lage gekommen sind, die EU-DSGVO für eine Ihnen eigene bzw. alleinverantwortete sog. "Einrichtung" durchziehen zu müssen. Geh ich recht in der Annahme ?

Es ist "Datenverarbeitung", eine handgeschriebene Liste zu erstellen (in dem Fall: mit Personendaten). Von Dateisystemen ist da nicht die Rede.

Haben Sie jemals gegnerische Juristen und Abmahner erlebt, die nach dem S i n n einer gesetzlichen Regelung gefragt haben ?

PR

PS: Enkel fünf (31 Tage) kam gestern grad noch rechtzeitig zum Otannenbaum aus der münchner KiKl nach hause, bleibt jetzt ohne O2 rosig und fit und gesättigt und braucht bloß noch 6 Inhalationen am Tag. Der RSV seiner großen Schwester hatte ihn darniedergestreckt.
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Es ist "Datenverarbeitung", eine handgeschriebene Liste zu erstellen (in dem Fall: mit Personendaten).
Ja. Das wird immer wieder behauptet.
Aber stimmt das auch?

Welche Stelle in der DSGVO kann man denn heranziehen, um diese These zu stützen?
Welches rechtskräftige Gerichtsurteil gibt es denn, das einem Arzt auferlegt, seine Terminlisten im Sinne der DSGVO zu führen?
Was genau wird denn "abgemahnt"? Das simple Erstellen der Liste? Das offene "herum-liegen-lassen"? Der Aufruf von Nachnamen in einem Wartezimmer?

Ich behaupte mal: Dafür lassen sich keine handfesten Belege finden (ohne jetzt selbst bis in den letzten Winkel der DSGVO gesucht zu haben...).

Findige Anwälte können damit Geld verdienen. Einer juristischen Prüfung würde das aber in letzter Instanz wohl nicht standhalten.

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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Ergänzung (insbesondere zur Fragestellung in der Thread-Überschrift):
In ihren FAQ empfiehlt beispielsweise die Ärztekammer Niedersachsen den Ärzten „die gelebte Praxis“, die Patienten namentlich aufzurufen, beizubehalten. Diese Einschätzung wird teilweise von den Aufsichtsbehörden geteilt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gibt dabei zur Begründung an, dass „an dieser sozial- und grundrechtsadäquaten Praxis sich auch durch Erlass der DS-GVO nichts geändert“ habe, so dass die Patienten in den Arztpraxen ohne weiteres mit dem Familiennamen angesprochen werden dürfen.
Quelle: https://datenschutzbeauftragter-hamburg ... n-problem/
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Re: Am 25.05.2018

Beitrag von PR »

der Tag, an dem nach meiner Erinnerung die DSGVO "scharfgestellt" wurde, war eine einzige der dafür zuständigen Stellen in Behörden und anderen Körperschaften im Deut'schland darauf vorbereitet, es war das bayerische Landesamt für Datenschutz. Das hatte halbwegs rechtzeitig die einzige auch nur halbwegs lesbare Ausgabe eines Leitfadens (für Vereine) geschrieben, aber auch dieser Leitfaden hat längst nicht alle Fragen beantwortet. Für die Arztpraxen im Land war er nicht geeignet. Bis heute ist unklar, ob die Frage, ob ein spezieller DS-Beauftragter ausgebildet und bezahlt werden muss, von der Zahl der Mitarbeiter abhängt, oder von der Art der in der Praxis getanen Arbeit, oder von der Art der Dokumentation, oder was weiß ich. Kammern und KVen haben inzwischen Leitfäden erstellt, aber die sind durchweg voller Widersprüche und Ungereimtheiten.

Ich wusste an diesem Tag im Zusammenhang mit meiner Vereinsarbeit ein Einziges: ich hab keinen Cent übrig für Strafzahlungen oder allfällige Abmahnungen, oder auch nur für Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang, denn meine berufliche Rechtsschutzversicherung hätte davon auch nichts übernommen.

Total verblüffend war ja auch die Stellungnahme der mW inzwischen ersetzten damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten: die Verantwortung eines Arztes für "seine" Patientendaten ende am "Konnektor", das ist die Hardware, zu deren Kauf und Installation Spähnchen alle alle gesundheitsrelevanten Einrichtungen im Land zwingen will. Das kann so nicht wahr sein.

Allen Ernstes: ich bin heilfroh, dass ich im Irrenhaus Gesundheitswesen nichts mehr zu tun habe.

PR
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