Frage zum Thema Anerkennungsjahr

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Pantalaimon
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Frage zum Thema Anerkennungsjahr

Beitrag von Pantalaimon »

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe mich jetzt 2 Tage dumm und dusslig gesucht und dennoch nichts konkretes gefungen,daher meine Frage an euch jetzt:

MUSS es zum jahrespraktikum ein Lehrrettungswache sein?

Denn folgendes bewegt mich zu dieser Frage:

In §7 Abs.2 RettassG steht:
Die Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten nach Absatz 1 setzt voraus, daß die Einrichtung aufgrund ihres Einsatzbereichs, ihrer personellen Besetzung und ihrer der medizinischen Entwicklung entsprechenden technischen Ausstattung geeignet ist, eine dem Ausbildungsziel (Par. 3) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Par. 10) gemäße praktische Tätigkeit unter Aufsicht einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten zu ermöglichen.
Rettungswachen sind nur dann geeignet im Sinne des Satzes 1, wenn in ihrem Einsatzbereich ein Notarztdienst eingerichtet ist oder sie sonst mit einem Notarztdienst verbunden sind.
Ich nehme mal an letztes hat jede,oder?
So und da auch eine "normale" Rettungswache Einsätze fährt, wohl auch den Punkt Einsatzbereich und wohl auch technische Ausstattung.
Soweit so gut. bliebe noch die personelle Besetzung. Die ist hier nicht weiter definiert.

ABER im RettAssAPrV §2 Abs 3 Satz1 ist von "Rettungsassistentin oder dem Rettungsassistenten, die den Praktikanten angeleitet haben".

Auch dort wird keinerlei weitere Qualifizierung oder Ähnliches erwähnt.

Gelesen habe ich noch auf Seiten einiger HiOrgs.:"Rettungswachen sind für die praktische Ausbildung nach § 7 RettAssG als Lehrrettungswachen geeignet, wenn sie ganzjährig betrieben werden und nach dem Einsatzaufkommen, der personellen Besetzung sowie der sächlichen Ausstattung in der Lage sind, Praktikanten in allen für ihre Berufsausübung als Rettungsassistent wesentlichen/notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterweisen."
Klingt wie eine ältere Version dess RettAssAPrV,wie ich finde.

Ich meine gelesen zu haben,dass einige Bundesländer (wie so oft wohl in diesem Bereich) ihre eigenen Vorschriften haben.
Allerdings finde ich hier dazu immer nur der RettAssAPrV (zuletzt geändert 2007) ähnliche Formulierungen dazu z.B. die Oben ganannte zb. für NRW und dann auch aber für den Rettsan. Für mein Bundesland (Brandenburg) konnte ich nichts dergleichen finden.

Also wenn Brandenburg soetwas wie NRW nicht hat,kann doch nur auf RettAssG und RettAssAPrV zurückgegriffen werden,oder?
Und dementsprechend ist doch die Wache zur praktischen Tätigkeit die 1600h umfasst nicht näher bestimmt,oder?

Weiß jemand von euch ob Brandenburg etwas derartiges wie NRW hat?
Und wenn nicht,kann dann jede Rettungswache die einen nimmt geeignet sein seine 1600 Stunden zu leisten?

Wäre toll wenn jemand etwas dazu sagen könnte,denn mit meinen Recherchen allein komm ich nicht weiter und es wurmt mich dass ich da nicht weiter komme,aber überall lese,es MUSS eine Lehrrettungswache sein.

Ich freue mich auf Antworten :)
DaniRA
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Re: Frage zum Thema Anerkennungsjahr

Beitrag von DaniRA »

Hallo!
erst einmal meine Gedanken ohne Gesetzestexte.
Eine geeignete Wache , dann Lehrrettungswache wird von der zuständigen Behörde (sprich Regierungspräsidium/Landesdirektion) aufgrund einer Mindestanzahl an RTW Einsätzen für geeignet befunden. Daraus resultiert ein Lehrrettungsassistent, der die Befähigung besitzt, "Lehrlinge" auszubilden.Dus musst dort ja noch 50 Stunden Ausbildung im Jahr machen.Desweiteren musst du ja eine gewisse Einsatzzahl nachweisen usw....das kontrolliert die Behörde, letztendlich mit dem Abschlußgespräch und der Genehmigung zum führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent.Das alles wird die Behörde nur mit einer anerkannten Lehrrettungswache machen.
Ich denke mal weiter darüber nach und such mal nach weiteren Infos...
oder reicht dir das so? :wink:
Grüsse
fa7x110
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Re: Frage zum Thema Anerkennungsjahr

Beitrag von fa7x110 »

Hallo

da die auslegung des Gesetzestextes Landessache ist, kommt es wie so immer auf das Bundesland an. In Hamburg und SH wird nur ein praktisches jahr an einer anerkannten Lehrrettungswache akzeptiert, wie es in anderen Ländern aussieht kann ich nicht zu 100% sagen. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen das sich eine behörde die Mühe macht die Eignung einer Rettungswache zu überprüfen nur weil ein Antragsteller dort sein Praktikum ableistete. In der Behörde anfragen und im Zweifel immer an einer Lehrrettungswache arbeiten.
mfg Marcus

Urban Search and Rescue Paramedic
synthesis
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Re: Frage zum Thema Anerkennungsjahr

Beitrag von synthesis »

Also auch in Sachsen und Bayern muss es eine anerkannte Lehrrettungswache sein...

Und das bedeutet mindestens ein Lehrrettungsassistent, eine bestimmte Anzahl von RTW's uns noch ein paar Dinge, die mir leider entfallen sind, da mein Anerkennungsjahr schon ne Weile her ist.

herzliche grüße


synthesis
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