als Altenpflegerin Arzthelferjob annehmen. TVÖD?

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Rehaelia
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als Altenpflegerin Arzthelferjob annehmen. TVÖD?

Beitrag von Rehaelia »

Hallo zusammen!

(ich weiß nicht genau, wo ich's sonst hier posten soll...)

Hatte heute einen Probearbeitstag als Arzthelferin (Schreibkraft, nichts am Patienten), ich (25) bin aber gelernte Altenpflegerin mit 3jähriger Ausbildung und 5 Jahren Berufserfahrung.

Meine potentielle Chefin sprach von einer Einstufung in Stufe 1 (nach TVÖD), aber wie sieht es mit den Entgeltgruppen aus?

Werde ich als Fachkraft gehandelt? (mind. E5)
(und wer entscheidet, ob E5, E6, E7 oder E8?)

Oder als un- bzw. angelernte Kraft? (E1-4)

Danke, eure R.
Rehael = Der Patronats-Engel für Gesundheit
Barca
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Beitrag von Barca »

Hallo Rahelia,
genau kann ich Ihnen dazu auch nichts sagen, weil ich mit dieser Konstellation keine Erfahrung habe, ich kenne es nur so, dass Krankenschwestern in Praxen angestellt sind.
Ich denke es mir so: Als Altenpflegerin sind Sie keine Arzthelferin, da Pflege und Arztassistenz zwei verschiedene Sachen sind. Auch die Verwaltungsarbeit einer Arzthelferin im KV- / EBM- / GOÄ- Dschungel werden Sie als Altenpflegerin sicherlich so bisher nicht mitgemacht haben.
Daher denke ich schon, dass Sie als ungelernte / angelernte Kraft eingestellt werden. Selbst wenn Sie durch Ihre Ausbildung als Fachkraft anerkannt werden, fangen Sie wohl in der untersten Stufe an. Als Arzthelferin darf man Sie eh nicht einstellen, da Sie keinen entsprechenden Brief der Ärztekammer haben und diesen Titel daher nicht führen können, als Sprechstundenassistentin o.ä. sehe ich jedoch keine Probleme.
In die Entgeltgruppen werden Sie wohl nach Qualifikation und Berufsjahren / Erfahrung eingeteilt, das ist bei ArzthelferInnen mit den Tätigkeitsgruppen I-IV (Tarifvertrag außerhalb des öD) ähnlich.
Wie gesagt, so denke ich es mir, das Nähere sollte Ihnen Ihre Chefin in spé dann erklären können
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