Information

AiP, Doktorarbeit, Auslandserfahrung, Weiterbildung, Seminare, Wege ins Management

Moderator: DMF-Team

kristus04
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.11, 00:35

Information

Beitrag von kristus04 »

Hallo. Ich bin 24 Jahre alt komme aus und lebe in Tirana, Albanien. Ich bin ein neu diplomierter Arzt und habe ein Italienisches Diplom von der Universität „Tor Vergata“ in Rom, Italien. Würde gerne wissen ob Sie mir erklären könntet welche Dokumente Ich brauchen muss um den Weiterbildung in Deutschland machen und ob Ich ein Staatsexamen machen muss? Wen ja, ist der Staatsexamen von Universität „Tor Vergata“ gültig??

P.S: Wen das nicht der richtige Topic fuer diese Frage ist entschuldigen Sie mich.
Benutzeravatar
jaeckel
Administrator
Beiträge: 9071
Registriert: 15.09.04, 10:49
Wohnort: Bad Nauheim

Re: Information

Beitrag von jaeckel »

In Deutschland müssen Sie in einem Bundesland Ihrer Wahl beim zuständigen Landesprüfungsamt einen Antrag einreichen.
z.B.:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Tel.: 030/9012-0
Fax: 030/9012-6210

Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis:
http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/ ... ubnis.html
Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
Klinische Akut- und Notfallmedizin
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Nephrologie
Intensivmedizin, Notfallmedizin, Hypertensiologe (DHL), ABS
VK-Retter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 275
Registriert: 05.11.06, 22:59
Wohnort: Köln/Magdeburg

Re: Information

Beitrag von VK-Retter »

Generell sollte die Anerkennung eher kein Problem darstellen, da es sich bei Italien um ein EU-Land handelt.
Viel Erfolg beim Papiertkrieg :)
Quid pro quo?
kristus04
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.11, 00:35

Re: Information

Beitrag von kristus04 »

Hallo nochmal zusammen,

ich habe von der bezreg in Köln eine Antwort bekommen was man alles braucht, verstehe aber ein paar Sachen noch nicht ganz, hoffe ihr könnt mir helfen:
Eine Berufserlaubnis für die Facharztweiterbildung oder aber auch für die Fortbildung wird vor dem Hintergrund erteilt, dass Sie in Deutschland Kenntnisse erlernen können, die in Ihrem Heimatland so nicht erlernt werden können. Ihr Heimatland muss sich ausdrücklich einverstanden damit erklären, dass Sie sich in Deutschland weiterbilden oder fortbilden. Außerdem müssen Sie nach Beendigung der Maßnahme in Ihr Heimatland zurückkehren, um die dann hier erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse dort anzuwenden.
Heisst für mich dass wenn ein nicht-eu bürger der zwar in seiner Heimat die weiterbildung machen kann aber es gerne in DE machen möchte es nicht darf?
Verstehe ich das auch richtig dass ein nicht-eu bürger keine chance hat in DE später zu arbeiten weil er zurück MUSS?!?!
einen Nachweis über die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes in der Bundesrepublik Deutschland und Deckung des Krankenversicherungsschutzes (z. B. Stipendium, Bürgschaft bsp. Ihres Ehemannes)
Soweit ich weiss bekommt man als Facharztweiterbildender auch einen bestimmten Lohn oder ist hier was anderes damit gemeint?

Ich werde in Köln am Montag anrufen aber bis dahin kann ja jemand was dazu sagen? :roll:

Danke
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen