Finanzierung von Pflegeleistungen bei Pflegestufe 2

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scholz1
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Finanzierung von Pflegeleistungen bei Pflegestufe 2

Beitrag von scholz1 »

Hallo,

als Tochter meiner mittlerweise verstorbenen Mutter (damals Pflegestufe 2) und ehrenamtliche Betreuerin einer Dame mit Pflegestufe 2 gibt es etwas, was ich nicht verstehe.

Vielleicht finde ich hier eine Antwort darauf.

Aus dem Internet habe ich folgendes zu Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftigkeit - gefunden:

Die Pflegestufe 2 kann in Anspruch genommen werden, wenn wenigstens dreimal am Tag und zu unterschiedlichen Zeiten Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege notwendig ist. Daneben muss ebenfalls mehrfach in einer Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Bei Pflegestufe 2 muss der wöchentliche Zeitaufwand für diese Unterstützung pro Tag durchschnittlich mindestens drei Stunden betragen, auf den Bereich der Grundpflege fallen hierbei mindestens zwei Stunden.

Pflegeleistungen 2014 für die Pflegestufe 2:

Pflegegeld: 440 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 1.100 €/Monat

Pflegeleistungen 2014 für die Pflegestufe 2 mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf:

Pflegegeld: 525 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 1.250 €/Monat

Meine Frage: Was kostet eine Stunde Pflege?
Drei Stunden pro Tag wie oben beschrieben, wären bei ca. 30 Tagen pro Monat
30 Tage mal 3 Stunden = 90 Stunden.
525 Euro Pflegegeld / 90 = 5,83 Euro pro Stunde. Das wäre sehr wenig.

Meine Erfahrung ist, dass Menschen mit Pflegestufe 2 (die ich kenne) jedoch nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag (Duschen, Anziehen, Frühstück machen) statt drei Stunden bekommen. Das ist meine Erfahrung sowohl als Angehörige und als auch als ehrenamtliche Betreuerin.

Bei der Dame, die ich betreue, bekommt die Tochter noch Pflegegeld von 200 Euro (Aussage der Mutter). Also steht der Dame für Ihre Pflege nur noch 525 - 200 = 325 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Das sind bei 30 Tagen im Monat 10,83 Euro pro Tag. Ist das realistisch? Bekommt ein Pflegedienst für die halbe Stunde, die er oft morgens nur da ist 10.83 pro Stunde bzw. 5,.. Euro (halbe Stunde)? Leistet der Pflegedienst deshalb nur eine halbe Stunde Arbeit statt drei Stunden, weil mehr nicht bezahlt wird?

Ich frage deshalb, weil die Dame (halbseitig gelähmt), die einmal pro Woche für 3 bis 4 Stunden von mir besucht wird, an einer erheblichen Unterversorgung leidet. Wo ist da der Fehler?

Wieso besteht ein Anspruch von mindestens drei Stunden, wenn nur eine halbe Stunde geleistet wird bzw. finanziert werden kann?
pOtH
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Re: Finanzierung von Pflegeleistungen bei Pflegestufe 2

Beitrag von pOtH »

Pflegegeld u. Pflegesachleistungen sollten hier nicht in einen Topf geworfen werden - Das Pflegegeld ist als "Entlohnung" für Angehörige gedacht, die Sachleistung hingegen ist für Pflegedienste gedacht - Siehe http://www.pflegeversicherung.net/pflegegeld
Je nachdem könnte es daher sinnvoll sein eine Mischung aus "Pflegegeld u. Sachleistungen" in Anspruch zu nehmen u. aus den bisherigen 440€/525€ mal eben 800-900€ zu machen - Hier können die Pflegedienste aber i.d.R. beraten...
Die sog. "eingeschränkte Alltagskompetenz" wird, soweit ich weiß, Menschen zugesprochen die an Demenz leiden - Dieser Personenkreis erhält also Pflegestufe I, II od. III + eingeschränkte Alltagskompetenz.

Der Pflegezeitaufwand berechnet sich nach einem festen Schema (Ganzkörperwaschung 20-25 Minuten; Zahnpflege 5 Minuten; Kämmen 1-3 Minuten... - Siehe http://www.pflegeverantwortung.de/grund ... ition.html od. http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html usw.), schafft die Pflegekraft die Ganzkörperwäsche schneller od. wird aus der Ganzkörperwäsche nur ne Teilwaschung, dann wird sie das dem Leistungserbringer natürlich nicht auf die Nase binden u. die Zeit voll abrechnen... Wenn man nun 2 1/2 Stunden einspart, dann würde ich unterstellen das die Pflegekraft in der übrigen zeit noch 5 Personen versorgen kann u. somit aus 3 Stunden mal eben 18 abrechenbare Stunden werden. :?


Ps.: Ich kann mich noch erinnern das es früher grüne, rosa u. blaue Bögen gab auf denen die erbrachten Leistungen abgezeichnet wurden. Vielleicht wäre es sinnvoll die erbrachte u. die tatsächlich abgerechnete Leistung mal zu vergleichen?!
Jedoch sollte man sich dann ggf. im klaren sein das der Pflegedienst, sofern man die erbrachte u. die abgerechnete Leistung moniert, dann ggf. den Vertrag kündigt... mal so als böse Unterstellung meinerseits!
Ringo1983
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Re: Finanzierung von Pflegeleistungen bei Pflegestufe 2

Beitrag von Ringo1983 »

Hallo,

ich stimme hier der Meinnung zu, dass das Pflegegeld und die Pflegesachleistung nichts miteinander zu tun hat. Das Pflegegeld sollte eine Entschädigung für den Aufwand er Angehören sein. Doch zum Leben reicht es nicht. Obwohl das ein Fulltimejob ist. Gerade bei der Pflegestufe 2. Die Kassen haben vom Gericht Recht bekommen, dass pflegende Angehörige keinen Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben, wie das Fachpersonal der Pflegedienste. Das ist leider einer der vielen Besonderheiten der Pflegeversicherung (entfernt).

Die gezahlten Gelder für Demenzkranke reichen ebenfalls in den wenigsten Fällen aus. Immer wieder muss das Vermögen der Betroffenen herangezogen werden.
Zuletzt geändert von Brigitte Goretzky am 02.07.15, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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