Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztbesuc

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Jack_North
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Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztbesuc

Beitrag von Jack_North »

Hallo allerseits,

die Suchfunktion funktioniert für mich nicht, daher stelle ich meine Frage und hoffe die kam nicht schon zu oft...

Ich bin ganz normaler Kassenpatient und habe bei einer Zahnarztpraxis erstmalig für einen Termin für die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung vorgesprochen. Der Termin wurde gemacht und ich habe zusätzlich zum medizinischen Fragebogen eine Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung mitbekommen.
Auf Nachfrage hieß es bei neuen Patienten wäre diese immer nötig und solle unterschrieben werden.

In dieser Erklärung würde ich mich nun mit Folgendem einverstanden erklären:

--Weitergabe meiner persönlichen und auch medizinischen Daten für Abrechnung und Geltendmachung von evtl. entstehenden Forderungen an die MCC Medical CareCapital AG

--Abtretung der sich aus der Behandlung ergebenden Forderungen an o.g. Firma

--evtl. Weitergabe der persönlichen und Bankdaten an drei Geldinstitute.

So ein Formular ist mir bisher noch nicht untergekommen (außer ich wollte eine Kreditkarte :) und ich frage mich nun, was das soll. Aus meiner Sicht gibt es für das Unterschreiben einer solchen Erklärung absolut keinen Grund. entgeht mir da etwas?
Dr.med.Holger Fischer
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Re: Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztb

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Guten Tag,
da Sie Kassenpatient sind und sofern keine Selbstzahlerleistungen anfallen, ist die Forderung nach dieser genannten Einwilligungserklärung auch für mich nicht nachvollziehbar. Viele Ärzte lassen ihre Privatrechnungen von einer ärztliche Verrechnungsstelle erstellen, denen sie zuvor mitteilen, welche Art der Leistungen erbracht wurden und natürlich bei wem. Aber selbst in diesen Fällen ist eine Entbindung von der Schweigepflicht-was vielleicht juristisch korrekt sein mag, da ja die Diagnose an Dritte weitergegeben wird- nicht üblich.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Jack_North
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Re: Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztb

Beitrag von Jack_North »

Hallo Herr Dr. Fischer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, hier fiel auch der Begriff "Rechenzentrum". Mein Eindruck ist, daß man es sich in der entspr. Praxis etwas einfach machen will mit der Bürokratie für den Fall daß...
Flummi
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Re: Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztb

Beitrag von Flummi »

Ja, für mich klingt das auch danach, daß der Papierkram vorab abgefrühstückt werden soll, damit Entscheidungen zu etwaigen nicht von der Kasse übernommenen Leistungen dann spontan auf dem Stuhl getroffen werden können. Hat für mich ganz persönlich ein bischen ein "Geschmäckle".
Anästhesieschwester
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Re: Schweigepflichtentbindungserklärung bei erstem Zahnarztb

Beitrag von Anästhesieschwester »

Guten Morgen,

diese Formulare habe ich auch schon in versch. Praxen erlebt. Wenn Sie die unterschreiben, kriegen Sie bei evtl. Zuhahlungen halt die Rechnung darüber nicht von der Praxis selber, sondern eben von der Firma.
Für de Praxen ist das wohl eine Arbeitsentlastung.

Gruß
Die Anästhesieschwster
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