Sachverhalt:
Bei einem früheren Arbeitskollegen wurde die Diagnose"Gehirntumor" festgestellt.
Er erhielt daraufhin durch das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 100.
Das Merkzeichen "B" wurde nicht anerkannt, obwohl aufgrund bestehender Orientierungsschwächen
bzw. - störungen eine Begleitung erforderlich ist.
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, aufgrund der Diagnose "Gehirntumor" das Merkzeichen "B" zu erhalten ?
Im Falle von Demenzerkrankten soll es diese Möglichkeit geben.
Wäre für jeden Hinweis dankbar (Urteile , Beschlüsse, Aufsätze etc. ).
Vielen Dank im voraus !
Hirntumor und die Merkzeichen G u. B (Schwerbehinderung)
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