Bundesgesundheitsminister Spahn und der Datenschutz

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Bundesgesundheitsminister Spahn und der Datenschutz

Beitrag von PR »

Kam eben per Mail:

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Freie Ärzteschaft
Pressemitteilung vom 21.05.2019

Unsichere Anschlüsse an Telematik-Infrastruktur: Spahn und KBV gefährden Patientenrechte und lassen Ärzte im Stich

Seit Wochen ist bekannt, dass es bei der Installation der Telematik-Infrastruktur (TI) in den Arztpraxen teilweise zu schweren Sicherheitsmängeln kommt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert scharf die Untätigkeit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Weder Herr Spahn noch die KBV lassen erkennen, dass eine Aufklärung und Lösung der Sicherheitsprobleme stattfindet“, sagte der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich am Dienstag in Essen. „Falls der Minister und die KBV nicht endlich Verantwortung zeigen und aufgrund der Risikolage die TI aussetzen sowie die Sanktionen gegen Ärzte streichen, wird es zahlreiche Klagen geben.“

Bei der Installation der TI in Arztpraxen sind Berichten zufolge immer wieder Firewalls und Virenschutzprogramme abgeschaltet worden und häufig fehlten Verschlüsselungen in den Praxissystemen. Bereits vor drei Wochen hat die FÄ acht Fragen zur Behebung der Datenschutzverletzungen und der Verantwortung dafür an die KBV geschickt – Antworten hat die KBV bisher nicht geliefert. Und Gesundheitsminister Spahn fällt nichts Besseres ein als im „Digitale Versorgung Gesetz“ den Druck auf die Ärzte zu erhöhen, statt aufzuklären und Abhilfe zu schaffen: Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen, sollen ab 2020 2,5 Prozent statt bisher bereits 1 Prozent Honorarkürzung erfahren.

Rückendeckung und Lob für die Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen, gibt es dagegen vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber: Viele Arztpraxen seien ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und hätten eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) vorgenommen – und dabei auch die TI in ihre Überlegungen miteinbezogen. „Die gesetzlich vorgeschriebene DSFA der Arztpraxis ergab dann, dass ein Anschluss an die TI nicht vertretbar sei“, heißt es in einem Bericht Kelbers.

„Das bedeutet“, so FÄ-Chef Dietrich, „dass Ärzte, die sich nicht an die TI angeschlossen haben, bei negativer DSFA aus Sicht des Datenschutzes alles richtig gemacht haben. Im Umkehrschluss: Nach den Normen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, wäre es in diesen Fällen sogar gesetzeswidrig, sich anzuschließen.“ Spahn und die KBV ließen die Praxen und Patienten mit den Datenschutzrisiken völlig allein, moniert Dietrich. Die Kassenärzte seien bei Datenschutzverletzungen zudem erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt.


Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de

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Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit

Beitrag von PR »

Vom Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit wird Spähnchen wie folgt zitiert:

„Ein gesetzlich versicherter Patient habe ein Anrecht darauf, dass er seine Daten mit allen Kassenärzten austauschen könne."
Und: „Wir (!?) werden es nicht hinnehmen, wenn nennenswerte Zahlen an Ärzten sich der TI verweigern“, warnte der Minister jene niedergelassenen Ärzte, die bislang keinen Anschluss haben.“

Horchemalher, Spähnchen: diesen Anspruch gewährleisten die Kassenärzte seit vielen Jahrzehnten. Wenns sein musste ganz altmodisch, aber auch längst „digital“.

Das Ding nennt sich „Berichtspflicht“ und ist seit Ewigkeiten in den Kassentarifwerken verankert. Berichtspflicht derjenigen Ärzte untereinander, die im selben Zeitraum mit demselben Patienten zu tun haben. Für alle andern wär das bloß redundanter Ballast.

Kriegt jeder Patient zeitnah mit, wenn er will. Ohne illegale Mitleser, verstehste, Zappelspähnchen ? Anders als bei deiner Gesundheiz-IT. Da kannstedich uffn Kopp stellen un mitn Füßen wackeln.

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Ein Jahr alte Fragen an den 51-%-Anteilseigner an der GEMATIK

Beitrag von PR »

Das ist neuerdings offenbar das Zappelspähnchen und sein Laden:

https://fragdenstaat.de/files/foi/10431 ... _20181.pdf

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... und hier die Gegendarstellung

Beitrag von PR »

„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt klar, dass er zu keiner Zeit Ärzten, die sich nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen, Rückendeckung und Lob gegeben hat. Bei dem im Artikel „Unsichere Anschlüsse an Telematik-Infrastruktur: Spahn und KBV gefährden Patientenrechte und lassen Ärzte im Stich“ vom 21.05.2019 (abrufbar unter: https://www.presseportal.de/pm/57691/4276416) in Bezug genommenen Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des BfDI wird lediglich über die Tatsache berichtet, dass Ärzte eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen haben und dabei zu dem Ergebnis gekommen seien, dass ein Anschluss an die TI nicht vertretbar sei. Eine Bewertung dieser Einschätzung wurde jedoch nicht vorgenommen.“

Hat ja was von "Zurückpfeifen" eines beliebigen Regierungsbeauftragten durch ein mehr oder minder beliebiges Regierungsmitglied,
und macht mir einen ziemlich dünnschissigen Eindruck.

Dass ein Staatsbürger "Beauftragte" der Bundesregierung besser nicht als Vertreter staatsbürgerlicher Interessen missverstehen sollte,
war mir seit Marion Caspers-Merk ja eigentlich klar gewesen, die im Lauf der Zeit ja mit allerhand beauftragt gewesen

wär.

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Re: Bundesgesundheitsminister Spahn und der Datenschutz

Beitrag von PR »

Kam gestern per Mail:

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Pressemitteilung vom 27.05.2019

Freie Ärzteschaft: Informationelle Selbstbestimmung und Schweigepflicht sind nicht verhandelbare Grundrechte

Am morgigen Dienstag wird in Münster der Deutsche Ärztetag eröffnet. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird sich mit einer Rede an die Ärzte wenden. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert deutlich die Politik aus seinem Ministerium: „Derzeit droht die Gefahr, dass sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch das Grundrecht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung abgeschafft werden“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Montag in Münster. Im Eiltempo beschneide Spahn alle Sicherheitsansprüche, die in den vergangenen 15 Jahren zum Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) verkündet wurden.

Die geplante elektronische Patientenakte (ePA) mit Zugriff durch unsichere Smartphone-Apps erfüllt aus Sicht des Datenschutzes nicht die nötigen Kriterien für den Schutz der Medizindaten. „Zudem wurde gerade veröffentlicht“, erläutert Lüder weiter, „dass die Patienten nach dem Rollout der ePA 2021 zunächst nicht entscheiden können, welche Daten jemand einsehen kann – es gilt das Prinzip ‚alles oder nichts‘“. Demnach könnte beispielsweise der Physiotherapeut, dem eine Patientin Zugriff auf ihre ePA gewährt, auch sehen, wenn die Patientin gerade einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hat. „Damit hat sich die Akzeptanz dieser ePA durch Patienten und Ärzte fast schon erledigt und der Minister könnte zum Totengräber seiner eigenen Pläne werden“, so die FÄ-Vize.

Alle Gesetzesänderungen aus dem Haus Spahn atmeten den Geist der Repression. Ärzte würden mit Strafzahlungen bedroht, die bei Nichtnutzung der unsicheren ePA weiter steigen sollen. Die Kliniken sollen Strafe zahlen, wenn sie sich nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen. Auch die Krankenkassen will Spahn mit Strafzahlungen belegen, falls sie bis 2021 keine ePA nach seinen Vorlagen realisiert haben.

„Bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt hat Herr Spahn bekundet, dass er nicht gegen die Ärzteschaft regieren wolle“, erinnert Wieland Dietrich, der Vorsitzende der FÄ. „Die Realität sieht nun ganz anders aus: Der Minister regiert gegen alle ‚frontline worker‘ im Gesundheitswesen.“ Diese Politik werde jedoch kurz- oder mittelfristig scheitern. „Wir erwarten von der Ärzteschaft beim Deutschen Ärztetag ein deutliches Signal gegen diese Repressionspolitik.“

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Beitrag von PR »

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Zappelspähnchen und seine CDU

Beitrag von PR »

tun dies freilich als "blöde Bemerkung" und "lächerliche Verschwörungstheorie" ab.

Enteignung, Bruch der Gewaltenteilung und Bruch der Einheitlichkeit des Rechts. Organisiert, und ohne, dass vorher ein Notstand deklariert worden wäre.

Jeder andere, der Solches auch nur planen würde, bekäme Besuch vom Generalbundesanwalt.

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Re: Bundesgesundheitsminister Spahn und der Datenschutz

Beitrag von elo22 »

Was macht das Ministerchen wenn ich meinen Ärzten die Weitergabe untersage?

Lutz
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Das Gleiche wie immer:

Beitrag von PR »

Zappeln, und brandgefährliche Gesetze, verbunden mit der komplett aus der Luft gegriffenen Behauptung, diese nützten den Patienten. Dieser Nutzen ist von Staats wegen auch nicht mal im Ansatz untersucht worden, geschweige denn erwiesen.

Trotzdem kann ich Sie nur ermutigen: geben Sie es Ihren Ärzten schriftlich, dass Ihre Gesundheitsdaten nicht auf Spähnchen's Datenautobahnen (und damit auf die Server der bundesdeutschen Datenhaie) gehören !

D i e sollen, geht's nach Spähnchen und Konsorten, Ihre Gesundheitsdaten ausschlachten, verwursten und vermarkten dürfen (anstelle von Ämmersuhn, Guhgel oder gar dem Chines' ). Als ob das ein Jota besser wär.

PR
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Na endlich wird Öffentlichkeit ins Thema gebracht !

Beitrag von PR »

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Christianes Herz
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Re: Bundesgesundheitsminister Spahn und der Datenschutz

Beitrag von Christianes Herz »

Nutz und Schutz und Eigennutz, alles soll und alles kann und die Voraussetzungen zum Abruf der Strukturen zu schaffen, ist Verpflichtung für die Verwaltungen von Kassen, Ärzten, Krankenhäusern, der Abruf durch die Versicherten an sich ist und bleibt freiwillig. Auch nach 2023, (ich habe allerdings längst nicht alles und schon gar nicht bis zum Schluss gelesen).
Festgezurrt einzig und allein nunmehr ist die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte mit den Muss-Angaben wie bisher auch, da kann sich leider keiner mehr drücken.

Der Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz ist durch.

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

"Corona" nutzt dem Herrn Spahn insofern, dass das Online-Dasein nunmehr zur Bürgerpflicht erhoben wurde. Jetzt kann nur noch Greta helfen, um dem Energiewahnsinn, der allein durch den Gebrauch des Internets besteht, gegenzuwirken. :wink:

Frdl. Grüße
Christiane
PR
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... und ab nächstem Jahr darf der Patient per hänndie

Beitrag von PR »

beliebige Teile seiner von Ärzten verpflichtend hochgeladene Patientenakte unsichtbar stellen. Dann ist das Teil für den medizinischen Gebrauch vollends wertlos.

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