Rechtsprechung pp.,

Moderator: DMF-Team

Timmie2
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Timmie2 »

PR hat geschrieben:Es ist (bestens) organisierte Kriminalität. Und der Staat schaut zu.
Naja, diese „bestens organisierte Kriminalität“ – wie Sie es nennen – kommt gelegentlich ja auch Ärzten zugute. Ich erinnere nur mal wieder an den Fall Schottdorf, bei dem allein rund 1300 Ärzte unter Verdacht standen Abrechnungsbetrug begangen zu haben und das Labor Schottdorf war kein Einzelfall. Die Ärzte ließen sich vom Labor Rabatte gewähren und verrechneten Patienten was die Gebührenordnung hergab. 2012 wertete der Bundesgerichtshof dieses Vorgehen endgültig als Betrug. Obwohl ein Pilotverfahren lief, ließ man die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln und die Verfahren verjährten. Der Generalstaatsanwalt räumte nun Ungereimtheiten ein, die er sich so gar nicht erklären kann. Es ist schon bezeichnend, welche Gedächtnislücken nicht nur führende Politiker aufweisen, insbesondere wenn es um fleißige Parteispender oder rechtswidrige politische Einflußnahme geht.

Generalstaatsanwalt räumt Ungereimtheiten ein
Christianes Herz
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Umso heller ist der Lichtblick, dass das Foto gelöscht werden muss. Es ist eine Ferkelei und bezeichnend für die Sozialgerichtsbarkeit, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt. Ich sag ja: Kokon.
Wir müssen jetzt trotzdem hergehen, unsere Krankenkassen anschreiben, dass wir auf Löschung bestehen. Ärgern und rumzicken. Mehr geht nicht.
Deutschland ist so dermaßen verkammert und vervettern- und verbasenwirtschaftet, dass ich nicht weiß, wie wir da rauskommen.
Wahrscheinlich fallen einige positive Brosamen für uns herunter, weil die Kassen sich gerade aufregen, dass die Krankenhäuser soviel Geld erhalten, eine schreit jetzt wieder nach der ambulanten Behandlung, weil kostengünstiger, die andere ruft nach E-Health, es darf aber nix kosten, die verzetteln sich. Sonderärztetag wegen der verpfuschten Gebührenordnung als Basis für die Freiberuflichkeit. Die Wogen sind nicht mehr glatt.

Frdl. Grüße
Christiane
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Wie die alt' Fasnet

Beitrag von PR »

Lassen Sie sich mal von einer hier mitschreibenden Schwäbin erklären, timmiezwoo, was man von was halten darf, was wie die alt' Fasnet daherkommt. So wie Ihre illustren Beispiele. Ich kann dem gern noch eins anfügen: der Radiologe von Hamburg wurde letzte Woche Bahrein festgesetzt.

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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Timmie2 »

PR hat geschrieben:Lassen Sie sich mal von einer hier mitschreibenden Schwäbin erklären, timmiezwoo, was man von was halten darf, was wie die alt' Fasnet daherkommt. So wie Ihre illustren Beispiele
Dass Ihnen solche Beispiele nicht gefallen kann ich mir gut vorstellen, aber auch das ist Teil der Wahrheit. Freuen Sie sich doch, dass Ihnen Ihre "Schwäbin" immer so schnell zur Seite springt und fix das Thema wechselt :P
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es gehen hier seit geraumer Zeit

Beitrag von PR »

zwei Gesprächsfäden parallel, nicht gemerkt ?
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Christianes Herz
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

"Cannabis auf Rezept“, Referentenentwurf:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... gentur.pdf
Erleichterter Zugang und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn (durch mich verkürzt wiedergegeben):
Eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt und dafür keine Standardleistung zur Verfügung steht,
wenn eine Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht und
wenn sich der Versicherte für eine bis Ende 2018 laufende begleitende Forschungsstude zur Verfügung stellt.
Wer mag, kann einmal hier hineinhören,
https://www.tagesschau.de/multimedia/vi ... 47167.html
wie die Tagesschau das Vorhaben kommuniziert und gut auf Herrn Özdemir (ab 1.30 Min.) achten: „Wenn Arzt sagt, es hilft, dann sollte sich kein Staat, keine Partei, keine Politik zwischen den Arzt und den Patienten stellen“.
Es tut so gut, das zu hören :)
Eigenanbau ist nach wie vor verboten; darum und um die Rahmenbedingungen hierfür kümmert sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der neuen Aufgabe, eine Cannabisagentur (5 neue Stellen) zu schaffen.

Ich wünsche Ihnen/Euch ein schönes Wochenende.

Frdl. Grüße
Christiane
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Bundesverfassungsgericht schreitet nicht beim "Pflegenotstand" ein
https://www.evangelisch.de/inhalte/1319 ... tstand-ein

Wir helfen Geldinstituten über den Berg, wir retten Robben, wir machen uns stark für ein gutes Klima, wir sind gegen das Rauchen, wir gehen gegen den Plastikmüll an.

Aber, wenn zu Pflegende Angst um Leib und Leben haben, sträubt sich unsere Verfassung, einzugreifen, weil es „zum Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gehört, welche Schutzmaßnahmen er für Pflegeheime veranlasst.“

Es ist zum Haare raufen, um höflich zu bleiben.

Frdl. Grüße und ein schönes Wochenende
Christiane
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Kassen können sich mit der Antragsbearbeitung nicht ewig Zeit lassen, in der letzten Instanz fiel nun die Entscheidung pro Versicherte:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... earbeiten/
Die Kassen dürfen den Antragsteller nur 3 Wochen warten lassen oder 5 Wochen im Fall der Mitwirkung eines Gutachters (6 Wochen beim Zahnarzt). Und sie sind verpflichtet, den Antragsteller innerhalb der Fristen zu informieren, dass/wenn ein Gutachter beauftragt wird.
Ansonsten darf der Versicherte beantragte Kassenkatalogs-Leistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten zurückholen, weil die Nicht-Reaktion der Kasse innerhalb der festgelegten Fristen mit einer Genehmigung des Antrags gleichgesetzt wird.

Klingt erst einmal gut für die Versicherten, weil zeitnahe Behandlungen gesichert scheinen, aber ich könnte mir denken, die Kassen haben längst die Textbausteine „bitte warten, wird noch geprüft“ o. ä. fertig. Und wieder zurück auf Anfang.

Frdl. Grüße
Christiane
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Timmie2 »

Christianes Herz hat geschrieben:Klingt erst einmal gut für die Versicherten, weil zeitnahe Behandlungen gesichert scheinen, aber ich könnte mir denken, die Kassen haben längst die Textbausteine „bitte warten, wird noch geprüft“ o. ä. fertig. Und wieder zurück auf Anfang.
Ganz so einfach ist es nicht, denn die Krankenkasse muss die Verzögerung nachvollziehbar begründen. Auf Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich der Kasse liegen (z.B. Arbeitsüberlastung, Organisationsmängel etc), kann sich die Kasse nicht berufen.
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Humungus »

Als ein hochrangiger Vertreter einer Gesundheitskasse sich in unserer Praxis zu Vertragsverhandlungen vorstellte, entwickelte sich folgendes Gespräch:

Ich: "Im Vertrag verpflichte ich mich, die Behandlung wenn notwendig noch am gleichen Tag durchzuführen. Aber die muss ja von Ihnen vorher genehmigt werden. Wie lange brauchen Sie dafür?"

Er: "Wir werden uns da beeilen. Eine bis zwei Wochen werden reichen."

Und mir fiel ein: Quod licet Iovis, non semper licet bovis. Für den Neusprachler frei übersetzt: Was dem Herrgott erlaubt ist, darf der Depp noch lange nicht.

Die zunehmende Zentralisierung der Beratungs- und Bearbeitungsstellen verstärkt das Problem. Heute kann die alte Dame nicht einfach mal vor dem Sachbearbeiter erscheinen und von Aug zu Aug mit ihm reden. Nein, dafür muss sie lange Wege zurücklegen, was viele nicht können. Früher wurde vieles auf dem kleinen Dienstweg geregelt, mit dem "kleinen SoFa" kam man eigentlich bestens klar, da zogen alle am gleichen Strang. Heute ist der SoFa weit, weit weg und kennt die Mitglieder gar nicht mehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Timmie2 »

Da müssen Sie mir mal auf die Sprünge helfen, Humungus. Bei diesen Vertragsverhandlungen kann es sich ja nur um einen Selektivvertrag handeln. Bei einem Selektivvertrag gibt es Zugangsvoraussetzungen, Behandlungspfade und vereinbarte Vergütungen. Was gibt es denn da von der Krankenkasse noch vorab zu genehmigen?
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Im Zweifel das Rezept, timmiezwoo.

Beitrag von PR »

Im Zweifel das Rezept, timmiezwoo.
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Humungus »

Timmie2 hat geschrieben:Bei diesen Vertragsverhandlungen kann es sich ja nur um einen Selektivvertrag handeln.
Logo.
Bei einem Selektivvertrag gibt es Zugangsvoraussetzungen, Behandlungspfade und vereinbarte Vergütungen. Was gibt es denn da von der Krankenkasse noch vorab zu genehmigen?
Es war und ist bei den aktuellen IVOM-Verträgen vorgesehen, dass die Kasse sowohl den Beitritt des Patienten als auch die Behandlung im Vorfeld genehmigt, um unbotmäßige Patienten und/oder nicht indizierte Behandlungen (pecuniae causa) ablehnen zu können. Einen Patienten "durfte" ich vier Monate auf lau behandeln, weil angeblich zwei Beitrittserklärungen des Patienten in den Tiefen Münchens verlorengingen.
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Timmie2
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Timmie2 »

PR hat geschrieben:Im Zweifel das Rezept, timmiezwoo.
Im Zweifel das Rezept, timmiezwoo.
Im Zweifel das Rezept, timmiezwoo.
Eher nicht. Eher nicht. Eher nicht. :P
Auch die Beschaffung von Rezepturarzneimitteln einschließlich der zu verwendenden Mittel werden üblicherweise im Vertrag festgehalten.
Humungus hat geschrieben:Es war und ist bei den aktuellen IVOM-Verträgen vorgesehen, dass die Kasse sowohl den Beitritt des Patienten als auch die Behandlung im Vorfeld genehmigt, um unbotmäßige Patienten und/oder nicht indizierte Behandlungen (pecuniae causa) ablehnen zu können. Einen Patienten "durfte" ich vier Monate auf lau behandeln, weil angeblich zwei Beitrittserklärungen des Patienten in den Tiefen Münchens verlorengingen.
Dabei handelt es sich dann aber eher um eine proforma-Genehmigung, denn die Voraussetzungen zum Beitritt sind in der Regel ja eindeutig definiert weshalb zumindest bei älteren Verträgen die Einschreibung mit sofortiger Wirkung erfolgte. Die Beitrittserklärung im Original - so kenne ich das zumindest - geht nicht an die Krankenkasse sondern die Abrechnungsstelle, die meist ein Abrechnungsdienstleiter (BDOC plus AG?) ist. Wenn das nicht funktioniert wäre das doch bei der abwickelnden Managementgesellschaft (BDOC?) zu reklamieren und nicht bei der Krankenkasse?
PR
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Frächst sich doch, was die öffentlichrechtlichen Damen und

Beitrag von PR »

Herren SoFA überhaupt noch selber erledigen als Gegenleistung für die 15 % entwendeten "solidarischen" Beitragseinnahmen. Von uns werden sie ja demnächst verlangen wollen, dass wir ihnen online die verwahrlosten Kundendatenbanken flicken.

Die eigenen Pensionskassen stopfen ?

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