Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

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Angelus Noctis
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Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Angelus Noctis »

Hallo,
habe ich als Kunde nach der neuen DSGVO einen Anspruch darauf, dass ich in einer Arztpraxis nicht mit Namen aufgerufen werde?
MfG
Der Fischer.
ABC123xyz

Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von ABC123xyz »

Neulich im voll besetzten Wartezimmer beim Hausarzt.

Die Arzthelferin ruft auf: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht mehr mit dem Namen aufrufen – der Mann mit den Potenzproblemen, bitte in Behandlungszimmer 2!“ :lachen:
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Re: beim Namen nennen

Beitrag von PR »

Im entsprechenden sozialen Kontext "durfte" man das noch nie, wenn es v o r h e r so ausgemacht war. Ich hatte Patientinnen, bei denen durfte ich nicht zuhause anrufen, sondern sie nur per Postfach anschreiben. Und so verrückt und so weiter.

Es wird in den Kleinstädten und Stadtbezirken, in denen eh jede/r jede/n kennt, alles so bleiben wie es ist. Und bei den Städtern und Spinnern wird sowieso das Nümmerchenziehen kommen.

Wer als Arzt noch bei Trost ist, lässt sich von seinen Patienten rechtzeitig unterschreiben, dass er nicht allen Kchwattsch der Welt mitmacht. Andernfalls sich der Patient einen neuen Arzt... undsoweiter.

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Dagmar
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Dagmar »

Es wird praktisch unterschiedlich gehandhabt.
Bei einem Arzt muss man eine Nummer nehmen und der Arzt ruft die 46 oder die 23 oder so. Ich finde das albern.
Bei den meisten Ärzten ist es wie immer. Man wird freundlich mit Namen aufgerufen. Mir gefällt das besser.
Ich denke, die DSGVO schreibt dazu nichts vor, denn es geht ja um die Verarbeitung von Daten.
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Re: Verbesserungsvorschlag

Beitrag von PR »

Aufruf der Patientennummer aus der Tabelle der Patientenstammdaten des jeweiligen Arztes.
Vorteil: kann keiner außer dem Betreffenden selber kennen.
Nachteil: der muss sich die Nummer merken.

Und der Arzt ?
Ja no, manche Patientennummern prägen sich mit der Zeit echt ein. Meine ehemalige PN 14, die fürcht ich bis heut. Ich sag hier ja nicht, wieso...

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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Hallo Angelus Noctis,
"habe ich als Kunde nach der neuen DSGVO einen Anspruch darauf, dass ich in einer Arztpraxis nicht mit Namen aufgerufen werde?"- legen Sie denn wirklich darauf Wert? Ihnen ist sicher nicht die lächerliche Sache entgangen, die sich in einem bayrischen Metzgerladen ereignet hat und welchen Kommentar der Rechtsanwalt darauf abgab.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Parasympathikus
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Parasympathikus »

Hallo,

wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die schizophrene Situation, die die DSGVO in Alltagsfragen ausgelöst hat, beinahe lachen. Wenn die Urväter des Datenschutzes wüssten, dass heute Kinder keine Wunschzettel mehr auf den Christkindlmarkt abgeben dürfen und Vermieter Nummern statt Namen am Wohnungsschild ihrer Mieter anbringen, würden sie wahrscheinlich im Grabe rotieren. Mit Verbraucherschutz hat das jedenfalls alles nichts mehr zu tun. Zudem sich gleichzeitig ein politisches Spähnchen nicht entblödet, einen schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte (stillschweigende Zustimmung zur Organentnahme) für unbedenklich zu halten.
Viele Grüße

Parasympathikus
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Die DSGVO ist ein klassisches Beispiel dafür,

Beitrag von PR »

was passiert, wenn ein Gesetz- oder Verordnungsgeber weeiit weeiit weg von seiner Basis tätig wird:

1. dass nämlich der eigentliche Zweck/das eigentliche Ziel damit gar nicht erreicht werden k a n n .
Hier: Schutz kleiner Konsumenten vor der täglich erlebbaren Tatsache, dass, wenn eine Ware nix kost, der Erwerber selbst (mit allen seinen bewusst und unbewusst abgesonderten Daten) der Kaufpreis ist.
Den Datenhaien macht die DSGVO nämlich genau: garnix. Die werden bloß ihre AGBs immer länger und immer kleingedruckter machen. Die liest ja schon seit ewig niemand mehr auf der Welt, sondern klickt sie bloß noch weg
2. dass damit Millionen Nebenwirkungen verbunden sind
Hier: Die Handhabbarkeit des Alltags aller EU-Bürger wird mutwillig und zwecklos massiv behindert.

Mal schaun, was passiert, wenn in Börlinn vollends bloß noch gelernte Bankkaufleute und selbsterklärte Technokraten à la Spähnchen am Werkeln sind.

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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von eDrive »

Datenschutz. Super wie unsere Daten geschützt werden. Schön geschützt auf NSA Servern, jeder Pups wird gespeichert...
Wir haben die Erde in eine Hölle für Tiere verwandelt
Humungus
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Humungus »

Der Patient hat das Recht darauf, dass das Arzt-Patientenverhältnis vertraulich bleibt. Das war schon VOR der DSVGO so und auch nachher. Prinzipiell kann er auch mit dem Arzt vereinbaren bzw. von ihm verlangen, dass er nicht beim Namen aufgerufen wird (was bei kleineren Ortschaften eher absurd ist, in größeren Städten aber wirken dürfte).

Ich erinnere mich noch an eine Szene, bei der ein Polizist in meine Praxis stürmte und sagte, Herr XY sei des Einbruchs verdächtig und habe einen Besuch in meiner Praxis als Alibi angegeben. Da XY tatsächlich Patient bei mir war, verweigerte ich jede Auskunft, was den Polizisten erzürnte. Wäre er kein Patient gewesen, hätte ich das sagen dürfen. Der Polizist verschwand dann mit erhpbenem Zeigefinger: "Beim nächsten Mal bitte mehr Kooperation!"

Zum Thema Namensnennung: ich habe mir schon Stirnbänder mit laufenden Nummern ausgedacht. Die kriegt dann jeder Patient um die Stirn gebunden und wird dann mit der Nummer gerufen. Zu erleichterten sozialen Kontakten führt, wenn dem Patient die Nummer nicht offenbart wird, so dass er andere Patienten danach fragen muss...
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Ist ja - aktiv - alles nicht mehr mein Thema, aber

Beitrag von PR »

passiv durchaus.

Ich mach mir allmählich doch ernsthaft Sorgen über die künftige Funktionalität der Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen im Deut'schland.

Die wird nämlich derzeit "proaktiv" zugrunde gerichtet von einer ganz unheiligen Allianz aus kranken Kassen und jeder Menge weiterer Profitöre eines Finanzierungssystems, das sich "solidarisch" nur nennt.

Datenschutz: total.
Hauptsache: "digital".
Schwachsinn: komplett !

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Humungus
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Re: Ist ja - aktiv - alles nicht mehr mein Thema, aber

Beitrag von Humungus »

PR hat geschrieben:Schwachsinn: komplett !
Jaaa, Herr Kollege, aber nur, wenn Sie auf der Ebene der medizinischen Versorgung bleiben. Da sind wir ja Fachleute.

Geht es aber darum,
- Bürokraten den Job zu erhalten oder die bürokratische Macht zu steigern
- Juristen und Abmahnvereinen ein Zubrot zu liefern
- Finanzhaie fetter werden zu lassen
- die Position der Ärzte gegenüber Leuten zu schwächen, denen diese ein Dorn im Auge ist, aus welchem Grund auch immer,

dann sind die Schritte der letzten Jahre völlig nachvollziehbar und logisch. In meinen Augen ein wenig zu groß, denn es herrscht leichte Unruhe. Aber es scheint ja so zu sein, dass die Schraube so lange festgedreht wird, wie der Widerstand nicht zu groß ist. Dann wartet man ein wenig und zieht weiter fest. Dass nach fest bekanntlich ab kommt, stört niemanden.

Da sind wir nun keine Fachleute.
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Muppet
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Muppet »

Und wie sollte das bei mir funktionieren? Ich arbeite im Krankenhaus und muss jemand aus ein Doppelzimmer holen. Die Namen stehen sowieso am Bettende..ist es so schlimm wenn ich jemand namentlich Aufrufe?
Humungus
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Humungus »

Streng genommen dürfen die Namen am Bettende nicht sein, denn jeder Besucher kann Kenntnis vom Zimmernachbarn erhalten. Die Patienten müssen sich einverstanden erklären, wobei es massive Argumente für Namen an den Betten gibt, beispielsweise Verringerung der Verwechslungsgefahr.

Während meines PJs gab es in der Unfallchirurgie häufig 3-Bettzimmer, in denen sich fast 300 Jahre deutscher Geschichte befanden. Patienten, alle reichlich über 80 Jahre alt, lagen in Extension oder nach TEP und dämmerten vor sich hin. Hätte man dort einen Namen oder etwas anderes gerufen, wäre es reiner Zufall gewesen wenn der richtige Patient geantwortet hätte.
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Re: Darf Arzt Kunden noch beim Namen nennen?

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Guten Tag und frohe Weihnachten :christmas

Ich verstehe die ganze Aufregung um die DGSVO nicht.
Art. 2 DSGVO

Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

Daraus lese ich:
:arrow: es geht um automatisierte Speicherung und/oder Verarbeitung
:arrow: es geht grundsätzlich um Speicherung in Dateisystemen, auch wenn sie nicht automatisiert erfolgt

Und dafür ist diese Verordnung gedacht:

:arrow: Datenerhebung und ggfs. Weiterverarbeitung.

Wer daraus ableitet, das jetzt Namen an Klingelschildern nicht mehr erlaubt sind oder der Bäcker mich im Laden nicht mehr mit meinem Namen ansprechen darf, der hat den Sinn dieses Gesetzes nicht wirklich erfasst. Offenbar hat aber eine recht oberflächliche Berichterstattung in den Medien für eine erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Für die Arztpraxis bedeutet das:

Es muss festgelegte Regeln geben, wie man mit Karteikarten umgeht (nicht mehr offen herumliegen lassen!) und wer alles Zugriff auf die Datensätze im Computer hat. Für solche Dinge wurde die DGSVO geschaffen.

Wie man seine Patienten aus dem Wartezimmer heraus in die Behandlungsräume bittet und wie man die Situationen vor dem Tresen in der Praxis löst, regelt die DGSVO ausdrücklich nicht. Denn hier hat die Namensnennung erstmal nichts mit Erfassung/Speicherung zu tun. Zum richtigen Verhalten genügt es oftmals schon, seine eigene Festplatte oberhalb des Augenpaares wieder hochzufahren :wink:

A. Flaccus
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
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