KBV 2020 Versorgung gemeinsam gestalten

Moderator: DMF-Team

Christianes Herz
Topicstarter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 2330
Registriert: 31.12.12, 15:22

KBV 2020 Versorgung gemeinsam gestalten

Beitrag von Christianes Herz »

Der gesetzlich krankenversicherte Patient soll künftig gesteuert werden. Über seine Pflichtbeiträge und zusätzlich noch extra über sein Portemonnaie:
http://www.kbv.de/html/2016_22662.php
hier auf S.12
http://www.kbv.de/media/sp/2016_05_20_K ... V_2020.pdf
„3. Notwendige Lösungsansätze im Bereich der Krankenversicherung
Um das Aufsuchen der Patienten von Ärzten besser zu koordinieren, sollten die gesetzlichen Krankenkassen künftig mindestens folgende drei Tarifmodelle anbieten:
3.1. Tarif A – hausärztliche Patientenkoordination mit Einschreibung
Dieser Tarif entspricht in der Höhe dem aktuellen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die sich dafür entscheiden, schreiben sich bei einem Hausarzt ihrer Wahl ein und verpflichten sich, diesen immer als ersten in Anspruch zu nehmen – außer im Notfall. Die direkte Inanspruchnahme von Augenärzten, Gynäkologen und Psychotherapeuten bleibt hiervon unberührt. Ebenso ist die direkte Inanspruchnahme im Rahmen von Präventionsleistungen möglich.
3.2 Tarif B – hausärztliche Patientenkoordination ohne Einschreibung
Der Beitrag im Tarif B entspricht dem Beitrag im Tarif A. Auch bei diesem Tarif suchen die Patienten immer zuerst den Hausarzt ihrer Wahl auf. Der einzige Unterschied zu Ta-rif A besteht darin, dass sie sich bei dem Hausarzt nicht einschreiben.
In den Tarifen A und B können die koordinierenden Hausärzte insbesondere bei Vorliegen nur einer chronischen Erkrankung eine Überweisung von vornherein für einen Zeitraum von bis zu vier Quartalen an den Facharzt ausstellen. Das Krankheitsmanagement erfolgt wäh-rend dieser Zeit durch den Facharzt in Bezug auf die Zuweisungsdiagnose.
3.3 Tarif C – freier Zugang zu allen Vertragsärzten und -psychotherapeuten
Der Tarif C liegt über den Tarifen A und B. In diesem Tarif ist der freie Zugang zu allen Vertragsärzten möglich.
Versicherte wählen einen dieser Tarife jeweils für ein Jahr. Die Wahl kann danach bei Bedarf auch widerrufen werden. „

Das lese ich so:
ich muss mich bei "meinem" Hausarzt für ein Jahr in ein „Patient lässt sich nur noch beim Hausarzt sehen und dann schauen wir weiter – Programm“ verpflichten“. Das ist dann mit den mtl. Beiträgen und Zusatzbeiträgen abgegolten.
Also einschreiben in ein Programm und dann bleibt alles wie bisher. Halt, nein, der Notfall könnte noch anders beschieden werden und nicht mehr mit den Beiträgen abgedeckt sein. Aber das schaut man noch.
Wenn ich mich nicht programmieren lasse und ich gehe aber trotzdem nur zum Fach-, wenn mich mein Hausarzt dorthin überweist, ist es wie die Programmierung, halt nur ohne meine Unterschrift. Sonst verstehe ich Tarf B nicht richtig bzw. verstehe nicht, was der Tarif bedeutet.
Und der 3. Tarif (C) heißt, wenn ich mir einen Arzt aussuche, der nicht mein Hausarzt ist, muss ich die mtl. Beiträge zahlen und noch etwas obendrauf legen.

Verstehe ich diese 3 Stufen, die in die gesetzliche Krankenkassentarifpoltik eingebaut werden sollen, richtig?
Kommen dann die gesetzlichen Kassen nicht arg den Privatversicherern in die Quere?
Und noch etwas: Steuerung ist ja gut und richtig, wenn ich keine unbegrenzten Mittel habe. Aber wenn ich mir diese Art der Patientensteuerung angucke, sind die „Verlierer“ a) die, die alt und/oder nicht mehr ausreichend mobil sind, weil die Hausärzte neben den Fachärzten immer weniger anzahlmäßig werden, b) eh die, die nicht viel Geld haben und c) auch die Arbeitnehmer, die sich während der Arbeitszeit über ihren Hausarzt einen Termin zwecks evtl. Weiterleitung holen müssen und dann wieder einen Termin beim Facharzt, was viel (Arbeits-)Zeit kostet.
Das wäre eine vernünftige Steuerung wenn die Arztdichte wenigstens so bliebe wie sie jetzt ist oder besser würde im Sinne der Patienten.
Wir rennen aber doch gerade ins Gegenteil. Herbert Grönemeyer würde singen: „Was soll das?“

Frdl. Grüße und ein schönes Wochenende
Christiane
Humungus
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 5504
Registriert: 10.09.07, 14:30

Re: KBV 2020 Versorgung gemeinsam gestalten

Beitrag von Humungus »

Christianes Herz hat geschrieben:Sonst verstehe ich Tarf B nicht richtig bzw. verstehe nicht, was der Tarif bedeutet.
Müssen Sie auch nicht. Das Gewäsch der KBV dient nur dem Selbsterhalt und nicht der Patientenversorgung. Offensichtlich ist der Tarif B politisch verlangt. So kann Druck auf die Hausärzte ausgeübt werden, denn für nicht-eingeschriebene Patienten werden sie weniger Geld kriegen. Und so kriegt man die Patienten dann in den Tarif A, bei dem die Patientendaten schön über Blackbox an die KrankenKassen weitergeleitet werden.
Verstehe ich diese 3 Stufen, die in die gesetzliche Krankenkassentarifpoltik eingebaut werden sollen, richtig?
Kurz gesagt geht es darum, dass die Leute die heutige Versorgung durch Beitragserhöhungen mitfinanzieren sollen.
Kommen dann die gesetzlichen Kassen nicht arg den Privatversicherern in die Quere?
Welchen Privatversicherern? :twisted:

Nicht vergessen: KVen mögen keine Privatpatienten, Politiker erst recht nicht. Also ist das schon eine Strategie für die Bürgerversicherung. Dann werde die PKVen nur noch Zusatzleistungen über lukrativere Versicherungstarife abdecken.
Wir rennen aber doch gerade ins Gegenteil. Herbert Grönemeyer würde singen: „Was soll das?“
Das ist nicht ganz das richtige Lied. Nehmen Sie "Sei wachsam" von Reinhard Mey.("Halt Du sie dumm, ich halt' sie arm!")
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen