illegale Abrechnung?
Moderator: DMF-Team
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illegale Abrechnung?
Hallo,
ist es korrekt in der Abrechnung die Ziffer 16220 zu verwenden, wenn der Patient nur eine Vitaminspritze bekommt, diese aber nicht vom Arzt injiziert wird, sondern nur von der medizinischen Fachangestellten und auch keinerlei Gespräch mit dem Arzt stattfindet.
Vielen Dank für eure Antworten!
ist es korrekt in der Abrechnung die Ziffer 16220 zu verwenden, wenn der Patient nur eine Vitaminspritze bekommt, diese aber nicht vom Arzt injiziert wird, sondern nur von der medizinischen Fachangestellten und auch keinerlei Gespräch mit dem Arzt stattfindet.
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Re: illegale Abrechnung?
Hallo,
in der GOÄ gibt es keine diesbezügliche Ziffer 16220.
in der GOÄ gibt es keine diesbezügliche Ziffer 16220.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Re: illegale Abrechnung?
16220 Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)
Beschreibung
Neurologisches Gespräch, neurologische Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung
Obligater Leistungsinhalt
Dauer mindestens 10 Minuten,
Als Einzelbehandlung,
Fakultativer Leistungsinhalt
Erhebung neuropsychologischer/verhaltensneurologischer Befunde,
Vertiefte Exploration und differentialdiagnostische Einordnung,
Syndrombezogene therapeutische Intervention,
Anleitung von Bezugspersonen,
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 10 Minuten
Anmerkung
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212 oder 21213 bis 21215 und der Gebührenordnungsposition 16220 ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 16220.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 16220 ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 16220.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen Kapitel
in derselben Sitzung 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 21220, 21221, 30930, 30931, 30932, 30933 30.3, 35.1, 35.2
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) 90
Gesamt (Euro) 9,48
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2017/3, erstellt am 31.07.2017
Beschreibung
Neurologisches Gespräch, neurologische Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung
Obligater Leistungsinhalt
Dauer mindestens 10 Minuten,
Als Einzelbehandlung,
Fakultativer Leistungsinhalt
Erhebung neuropsychologischer/verhaltensneurologischer Befunde,
Vertiefte Exploration und differentialdiagnostische Einordnung,
Syndrombezogene therapeutische Intervention,
Anleitung von Bezugspersonen,
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 10 Minuten
Anmerkung
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212 oder 21213 bis 21215 und der Gebührenordnungsposition 16220 ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 16220.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 16220 ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 16220.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen Kapitel
in derselben Sitzung 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 21220, 21221, 30930, 30931, 30932, 30933 30.3, 35.1, 35.2
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) 90
Gesamt (Euro) 9,48
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2017/3, erstellt am 31.07.2017
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Re: illegale Abrechnung?
Hallo,
das ist ja eine Ziffer aus dem EBM, die wird Ihnen ja nicht in Rechnung gestellt. Und ja:
wenn kein Arzt/Patientenkontakt erfolgte, darf man sie natürlich gegenüber der Kasse nicht abrechnen.
das ist ja eine Ziffer aus dem EBM, die wird Ihnen ja nicht in Rechnung gestellt. Und ja:
wenn kein Arzt/Patientenkontakt erfolgte, darf man sie natürlich gegenüber der Kasse nicht abrechnen.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Re: illegale Abrechnung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe gerade eine Ausbildung als medizinische Fachangestellte begonnen und soll diese Ziffer für die oben genannte Situation jedes mal in die Kartei eintragen. Zudem soll ich auch die Privatleistung à 5 Euro pro Spritze einkassieren.
Ebenso soll ich bei Begleitpersonen, die meistens nur dabei sind zum Übersetzen auch die Krankenkassenkarte einlesen und mit 16211 oder ggf. 16212 abrechnen.
Mir wurden diese Ziffern nicht erklärt, ich habe mich selbst schlau gemacht und bin jetzt etwas verzweifelt, weil ich denke, dass da großer “Unsinn“ betrieben wird.
Ich denke, ich mache mich strafbar, wenn ich diese Anweisungen befolge.
Es widerspricht auch meinen eigenen Prinzipien.
Da dies meine zweite Ausbildung ist, bin ich auch in keinem Alter mehr, das einen ggf. vor Strafe schützt.
Außerdem wurden mir in der ersten Ausbildungswoche schon Fehler?! anderer untergeschoben, die ich teilweise aufgrund des Datums gar nicht begangen haben kann.
Ich habe Angst, dass ich irgendwann dafür verantwortlich gemacht werde, wenn das auffliegt, da ich ja die bin, die angeblich keine Ahnung hat....
Ich habe gerade eine Ausbildung als medizinische Fachangestellte begonnen und soll diese Ziffer für die oben genannte Situation jedes mal in die Kartei eintragen. Zudem soll ich auch die Privatleistung à 5 Euro pro Spritze einkassieren.
Ebenso soll ich bei Begleitpersonen, die meistens nur dabei sind zum Übersetzen auch die Krankenkassenkarte einlesen und mit 16211 oder ggf. 16212 abrechnen.
Mir wurden diese Ziffern nicht erklärt, ich habe mich selbst schlau gemacht und bin jetzt etwas verzweifelt, weil ich denke, dass da großer “Unsinn“ betrieben wird.
Ich denke, ich mache mich strafbar, wenn ich diese Anweisungen befolge.
Es widerspricht auch meinen eigenen Prinzipien.
Da dies meine zweite Ausbildung ist, bin ich auch in keinem Alter mehr, das einen ggf. vor Strafe schützt.
Außerdem wurden mir in der ersten Ausbildungswoche schon Fehler?! anderer untergeschoben, die ich teilweise aufgrund des Datums gar nicht begangen haben kann.
Ich habe Angst, dass ich irgendwann dafür verantwortlich gemacht werde, wenn das auffliegt, da ich ja die bin, die angeblich keine Ahnung hat....
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Re: illegale Abrechnung?
Guten Tag,
da hätte ich an Ihrer Stelle auch allergrößte Bauchschmerzen und Bedenken. Diese Abrechnungsweise ist in keinster Weise korrekt, allein schon das Einlesen der Karte einer Begleitperson.
da hätte ich an Ihrer Stelle auch allergrößte Bauchschmerzen und Bedenken. Diese Abrechnungsweise ist in keinster Weise korrekt, allein schon das Einlesen der Karte einer Begleitperson.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Re: illegale Abrechnung?
Ja, das denke ich mir auch und genauso geht es mir auch, da kann man ja nicht mehr schlafen.
Ich wurde auch angeschrien, als ich die Karte der Begleitperson nicht eingelesen hatte und musste diese anrufen, damit sie noch ein mal in der Praxis vorbeikommt, um die Karte einzulesen.
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, dass ich mich am Montag bei der Landesärztekammer melde, in der Hoffnung dass diese mir helfen kann vllt. noch in einem anderen Ausbildungsbetrieb unterzukommen.
Trotzdem habe ich Angst, dass es sich dann so dreht, dass ich dann eine falsche Aussage getätigt haben soll, aber diese Situation passiert dort täglich mehrere Male.
Ein ziemliches Dilemma.
Ich habe mich sehr auf die Ausbildung gefreut.
Ich weiß, dass Sie mir hier in diesem Forum zu nichts raten dürfen und so hoffe ich, dass ich damit den richtigen Schritt gehe.
Ich wurde auch angeschrien, als ich die Karte der Begleitperson nicht eingelesen hatte und musste diese anrufen, damit sie noch ein mal in der Praxis vorbeikommt, um die Karte einzulesen.
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, dass ich mich am Montag bei der Landesärztekammer melde, in der Hoffnung dass diese mir helfen kann vllt. noch in einem anderen Ausbildungsbetrieb unterzukommen.
Trotzdem habe ich Angst, dass es sich dann so dreht, dass ich dann eine falsche Aussage getätigt haben soll, aber diese Situation passiert dort täglich mehrere Male.
Ein ziemliches Dilemma.
Ich habe mich sehr auf die Ausbildung gefreut.
Ich weiß, dass Sie mir hier in diesem Forum zu nichts raten dürfen und so hoffe ich, dass ich damit den richtigen Schritt gehe.
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Re: illegale Abrechnung?
Hallo,
"Ich weiß, dass Sie mir hier in diesem Forum zu nichts raten dürfen und so hoffe ich, dass ich damit den richtigen Schritt gehe."- ich darf Ihnen durchaus einen Rat aussprechen, denke auch, dass Ihr Vorhaben okay ist. Einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, das dürfte nicht schwer werden. Allerdings könnte der neue Chef bei dem bisherigen Chef anrufen und nachfragen, wie er mit Ihnen zufrieden war. Es ist daher besser, gleich beim Vorstellungsgespräch die von Ihnen erwähnten Unkorrektheiten zur Sprache zu bringen.
"Ich weiß, dass Sie mir hier in diesem Forum zu nichts raten dürfen und so hoffe ich, dass ich damit den richtigen Schritt gehe."- ich darf Ihnen durchaus einen Rat aussprechen, denke auch, dass Ihr Vorhaben okay ist. Einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, das dürfte nicht schwer werden. Allerdings könnte der neue Chef bei dem bisherigen Chef anrufen und nachfragen, wie er mit Ihnen zufrieden war. Es ist daher besser, gleich beim Vorstellungsgespräch die von Ihnen erwähnten Unkorrektheiten zur Sprache zu bringen.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Re: illegale Abrechnung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Situation in der Praxis selbst anzusprechen, oder klären zu wollen, macht sicher keinen Sinn.
Dann bemühe ich mich jetzt mal um eine neue Ausbildungsstelle und werde die Situation beim neuen Chef ansprechen, um auch ausschließen zu können, nicht wieder in einer ähnlichen Situation zu landen.
Die Situation in der Praxis selbst anzusprechen, oder klären zu wollen, macht sicher keinen Sinn.
Dann bemühe ich mich jetzt mal um eine neue Ausbildungsstelle und werde die Situation beim neuen Chef ansprechen, um auch ausschließen zu können, nicht wieder in einer ähnlichen Situation zu landen.
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