Verfahren gegen zwei Rettungsassistenten eingestellt
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Verfahren gegen zwei Rettungsassistenten eingestellt
Diskussionsthread zum News-Beitrag auf der Startseite.
Erik Eichhorn
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Hallo,
Interessant wäre es gewesen, die Dokumentation zu sehen.
Welche Werte wurden erhoben?
EKG?
12er Ableitung?
War Patient wieder beschwerdefrei bei Eintreffen des RTW?
Wollte Patient nicht mit?
Warum kam bei der Notfallmeldung "Brustschmerz und Übelkeit" nicht primär der Notarzt?
Unsere RAs hier haben die inoffizielle Anweisung des "schwarzen Peters weitergeben".
Also: entweder NA rufen oder (persönlich) sich um einen Hausarzt bemühen, der den Patienten weiterbehandelt. Und ganz wichtig: Alles genau dokumentieren und dem Patienten außerdem mitteilen, daß er jederzeit erneut anrufen darf (das auch dokumentieren)
Ohne nähere Angaben kann man nicht sagen, ob die Assistenten hier einen fehler gemacht haben.
Viele Grüße,
Land-Ei
Interessant wäre es gewesen, die Dokumentation zu sehen.
Welche Werte wurden erhoben?
EKG?
12er Ableitung?
War Patient wieder beschwerdefrei bei Eintreffen des RTW?
Wollte Patient nicht mit?
Warum kam bei der Notfallmeldung "Brustschmerz und Übelkeit" nicht primär der Notarzt?
Unsere RAs hier haben die inoffizielle Anweisung des "schwarzen Peters weitergeben".
Also: entweder NA rufen oder (persönlich) sich um einen Hausarzt bemühen, der den Patienten weiterbehandelt. Und ganz wichtig: Alles genau dokumentieren und dem Patienten außerdem mitteilen, daß er jederzeit erneut anrufen darf (das auch dokumentieren)
Ohne nähere Angaben kann man nicht sagen, ob die Assistenten hier einen fehler gemacht haben.
Viele Grüße,
Land-Ei
Verfahren vor LG Mainz
Hallo zusammen,
mich würde an dieser Stelle einmal Eure/Ihre Meinung zur Verfahrenseinestellung aus den Aktuellen Nachrichten dieses Portals interessieren.
Ich persönlich komme mit der Einschätzung des ersten Gutachters, welcher ein einwandfreies Vorgehen der RA`s bestätigt nicht klar. Dabei möchte ich hier vornweg stellen, dass ich KEINEN Kollegen in die berühmte "Pfanne" hauen möchte. Eventuell können die juristisch bewanderten Kollegen hier etwas Licht in mein dunkles Rechtsverständnis bringen. Aus meiner Sicht handelt es sich doch hier zumindest um einen Verstoß gegen das RettAssG § 3. Eventuell wäre auch noch die Hilfeleistung durch Unterlassung verhandelbar, oder?
Ich sehe in dieser Verfahrenseinstellung einen "Freibrief" für rettungsassistentliches Tun.
Ist dies zu negativ betrachtet? Bin auf Eure/Ihre Meinungen gespannt.
MfG Franko
mich würde an dieser Stelle einmal Eure/Ihre Meinung zur Verfahrenseinestellung aus den Aktuellen Nachrichten dieses Portals interessieren.
Ich persönlich komme mit der Einschätzung des ersten Gutachters, welcher ein einwandfreies Vorgehen der RA`s bestätigt nicht klar. Dabei möchte ich hier vornweg stellen, dass ich KEINEN Kollegen in die berühmte "Pfanne" hauen möchte. Eventuell können die juristisch bewanderten Kollegen hier etwas Licht in mein dunkles Rechtsverständnis bringen. Aus meiner Sicht handelt es sich doch hier zumindest um einen Verstoß gegen das RettAssG § 3. Eventuell wäre auch noch die Hilfeleistung durch Unterlassung verhandelbar, oder?
Ich sehe in dieser Verfahrenseinstellung einen "Freibrief" für rettungsassistentliches Tun.
Ist dies zu negativ betrachtet? Bin auf Eure/Ihre Meinungen gespannt.
MfG Franko
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Hallo,
grundsätzlich ist es schwer die Situation in der sich die Kollegen befunden haben von dieser Stelle aus zu beurteilen. Ich wundere mich jedoch, daß nicht ein NA parallel von der Lst alarmiert wurde.
Ich hätte wahrscheinlich auf einen Na gedrängt, um einfach auf der sicheren Seite zu sein.
Aber ich möchte hier auf gar keinen Fall die Kollegen angreifen oder das Verhalten werten!
Gruß Rüdiger
grundsätzlich ist es schwer die Situation in der sich die Kollegen befunden haben von dieser Stelle aus zu beurteilen. Ich wundere mich jedoch, daß nicht ein NA parallel von der Lst alarmiert wurde.
Ich hätte wahrscheinlich auf einen Na gedrängt, um einfach auf der sicheren Seite zu sein.
Aber ich möchte hier auf gar keinen Fall die Kollegen angreifen oder das Verhalten werten!
Gruß Rüdiger
Rüdiger Krieg
Gesundheits- und Krankenpfleger
RettSan
Gesundheits- und Krankenpfleger
RettSan
Rechtlich wird das sicherlich gut zu begründen sein aber ich persönlich frage mich wie man mit 900 Euro davon kommen kann wenn ein Mensch zu Tode gekommen ist.
Es ist natürlich unmöglich aus der Ferne zu beurteilen ob die Kollegen sich richtig oder flasch vergahlten haben aber die Anamnese, die Dokumentation und auch was genau geschah (Wie wurde der Patient aufgeklärt) würden mich auch interessieren.
Es ist natürlich unmöglich aus der Ferne zu beurteilen ob die Kollegen sich richtig oder flasch vergahlten haben aber die Anamnese, die Dokumentation und auch was genau geschah (Wie wurde der Patient aufgeklärt) würden mich auch interessieren.