Hallo,
folgendes Problem beschäftigt mich und ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen. Meine Frage ist ab wann ein RTW/ NEF ausser Dienst genommen werden darf/ muss wenn Gerätschaften defekt oder nicht vorhanden sind.
Im Rettungsdienstgesetz NRW steht lediglich das ein Fahrzeug "ordnungsgemäß" Bestück sein muss.
Aber was wäre wenn bei einem RTW der Defibrillator mit EKG nicht funktioniert? Reicht das aus den RTW aus dem Regelrettungsdienst rauszunehmen?
Hat einer eine Idee Präzedenzfall, Zeitungsberichte, Gesetzestexte????
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruss H.
Was darf auf einem Rettungswagen fehlen und was nicht??
Moderator: DMF-Team
Hallo Helmsby,
Ich habe heute mit Kollegen und mit unserer Leitstelle über diese Frage gesprochen. Herausgekommen ist nix Sinnvolles. Die Disponenten sagen es gibt nur Gründe wenn z.B. Motor futsch oder so. Alles andere kann man irgendwie regeln. Mit RTW/NEF nachsenden und der gleichen. Das kann man wohl sehen wie man will. Rausgekommen ist quasi: Transport und Erstversorgung muss gehen, dann kannst du noch fahren.
MFG Andreas
Ich habe heute mit Kollegen und mit unserer Leitstelle über diese Frage gesprochen. Herausgekommen ist nix Sinnvolles. Die Disponenten sagen es gibt nur Gründe wenn z.B. Motor futsch oder so. Alles andere kann man irgendwie regeln. Mit RTW/NEF nachsenden und der gleichen. Das kann man wohl sehen wie man will. Rausgekommen ist quasi: Transport und Erstversorgung muss gehen, dann kannst du noch fahren.
MFG Andreas
RA,QM-B,Ausbilder
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