RettAss Titelverlust möglich?

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Gizmo09
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RettAss Titelverlust möglich?

Beitrag von Gizmo09 »

Hallo Ihr lieben, folgender Sachverhalt vorweg bevor ich meinen Fragenkatalog aufschlage:
2009 habe ich als Niedersachse in Schleswig Holstein, weil ich dort meine Theoretische Ausbildung zum Rettungsassistenten gemacht habe, meine Urkunde beantragt und auch bekommen. Dann habe ich 2009 - 2010 in Bremen Rettungsdienst gefahren und auch hier meine Fortbildungen absolviert.
2010 folgte ein Umzug und ich arbeitete als RettAss bis August 2011 im UNQUALIFIZIERTEN Krankentransport, meine Fortbildungen absolvierte ich seit Anfang 2011 über die Fachzeitschrift Rettungsdienst mit seinen qualifizierten Fortbildungen. Im August 2011 wechselte ich in ein medizinisches Logistikunternehmen und bin dort auch heute noch als Fahrer im Blut- und Organtransport tätig.

Seit Ende letzten Jahres wehre ich mich gegen den Vorwurf ich hätte mir meinen Titel (RettAss) nur erschlichen und seit neuestem auch dagegen das der Titel nicht mehr gültig sei.

Nun zu meinem Fragenkatalog:

- Stimmt es das man seinen RettAss - Titel verlieren kann?
- Wenn ja, Wie und Wodurch?? Wo steht das?
- Gibt es irgendwelche Urteile hierüber? AZ?
- Wo steht das ich als Arbeitnehmer für die Fortbildungen verantwortlich bin?
- Muss ich diese auch absolvieren wenn ich nicht als RettAss eingesetzt bin? Bin ja momentan nicht in dem Beruf tätig.
Absolviere dennoch die Fortbildungen um mich aktuell zu halten.
- Oder ist der erworbene Titel ein Lebenlang gültig auch ohne Fortbildungen?

Habe alle mir bekannten Gesetze (RettAssAPrV, RettAssG, Rettungsdienstgesetz Schleswig Holstein) durchgelesen aber keinen pasenden Paragraphen gefunden.

Da diese "Anschuldigungen" meiner Meinung nach unrechtmässig sind und stark nach Rufmord riechen beabsichtige ich einen juristischen Beistand einzuschalten und diese Sache rechtlich aus der Welt zu schaffen.
Vielen Dank im Voraus!!!

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„Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“

Antoine de Saint-Exupery


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„Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“

Antoine de Saint-Exupery
S_Steingrobe
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Re: RettAss Titelverlust möglich?

Beitrag von S_Steingrobe »

Hallo,

zuerst einmal. Wenn Du deine 1600 Stunden nach dem theoretischen Jahr absolviert hast und diese zur Anerkennung und Berufsbezeichnungsvalidierung eingereicht hast, eine Urkunde von der Landesbehörde mit deinem Titel hast, kann Dir den keiner einfach so abnehmen.

- Stimmt es das man seinen RettAss - Titel verlieren kann?
Ja, wenn Du straftrechtlich veruteilt wirst und damit auch die Urkunde aberkannt wird.

- Wenn ja, Wie und Wodurch?? Wo steht das?
Steht nirgendswo, aber solltest Du durch deine Tätigkeit oder mit deiner Tätigkeit in Zusammenhang eine Straftat begangen haben, kann der Titel aberkannt werden.

- Gibt es irgendwelche Urteile hierüber? AZ?
Sind mir keine bekannt derzeit.

- Wo steht das ich als Arbeitnehmer für die Fortbildungen verantwortlich bin?
Das steht meist in dem Arbeitsvertrag, das der Arbeitgeber dir so und soviel Fortbildungen im Jahr ermöglicht, bezahlt.
Weiterhin bist Du aber, wie jeder Arzt auch, dafür verantwortlich deine Skills und Fortbildungen selbstständig zu organisieren.

- Muss ich diese auch absolvieren wenn ich nicht als RettAss eingesetzt bin? Bin ja momentan nicht in dem Beruf tätig.
Absolviere dennoch die Fortbildungen um mich aktuell zu halten.
Wenn Du deine Maßnahmen und Therapien weiterhin sicher durchführen willst, ohne das es hinterher zu einem Zwischenfall kommt. Ja! Sollte es zu einem Therapieproblem kommen und man bestellt einen Gutachter, wird dieser überprüfen wollen, ob Du noch in der Lage warst, deinen Job regelrecht zu absolvieren.
Dazu gehören auch regelmäßige Fortbildungen und auffrischen der Skills.

- Oder ist der erworbene Titel ein Lebenlang gültig auch ohne Fortbildungen?
Ist er. Dennoch muss man unterscheiden, ob man RettAss ist oder auch RettAss der seine Maßnahmen incl. der invasiven Maßnahmen sicher beherrscht.
Ich bin nachdem ich einen Pilotenschein gemacht habe (einfach gesagt) lebenlang Pilot. Dennoch ist dieser Beruf dauernden Veränderungen unterlegen. Sollte ich nun fliegen und es geht etwas schief, habe ich mich zu verantworten und es wird sofort nach meinem beruflichen Werdegang und meinen sicherheitsrelevanten Überprüfungen, Ratings usw. gefragt.
Du siehst, das der Titel bestehen bleibt, aber nicht die Möglichkeit diesen Beruf auch nach 2-5 Jahren Pause (pauschalisiert) regelrecht auszuüben.

Mit freundlichen Grüße,

S. Steingrobe
Advanced Care Paramedic - Queensland Ambulance Service (Australia)
DJane
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Re: RettAss Titelverlust möglich?

Beitrag von DJane »

S_Steingrobe hat geschrieben:Ich bin nachdem ich einen Pilotenschein gemacht habe (einfach gesagt) lebenlang Pilot.
Falsch, denn nach einer exakt festgelegten Zeit (z.B. 5 Jahre bei Ultraleichtflugzeugen) muß die Verlängerung der Pilotenlizens beantragt werden. Dazu muß u.a. ein Praxisnachweis (xx Flugstunden / Jahr) erbracht werden und darauf zielt wohl auch die Frage des TE, also ob die RAss. - Lizens auch dann noch gültig ist, nachdem man eine gewisse Zeit etwas anderes (beruflich) getan hat.
S_Steingrobe
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Re: RettAss Titelverlust möglich?

Beitrag von S_Steingrobe »

DJane hat geschrieben:
S_Steingrobe hat geschrieben:Ich bin nachdem ich einen Pilotenschein gemacht habe (einfach gesagt) lebenlang Pilot.
Falsch, denn nach einer exakt festgelegten Zeit (z.B. 5 Jahre bei Ultraleichtflugzeugen) muß die Verlängerung der Pilotenlizens beantragt werden. Dazu muß u.a. ein Praxisnachweis (xx Flugstunden / Jahr) erbracht werden und darauf zielt wohl auch die Frage des TE, also ob die RAss. - Lizens auch dann noch gültig ist, nachdem man eine gewisse Zeit etwas anderes (beruflich) getan hat.

Es war eine vereinfachte Darstellung.
Die Frage des TE habe ich hinreichend beantwortet. Die Lizens ist keine Lizens, sondern eine Berufserlaubnis mit Urkunde.
Diese ist auch dann noch gültig, wenn man nicht in dem Beruf eine gewisse Zeit gearbeitet hat.
Advanced Care Paramedic - Queensland Ambulance Service (Australia)
Uwe Hecker
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Re: RettAss Titelverlust möglich?

Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Gizmo09 ,

ich versuche Dir mal deine Fragen zu beantworten:

- Stimmt es das man seinen RettAss - Titel verlieren kann?

Zunächst handelt es sich beim Rettungsassistenten um eine Berufsbezeichnung, nicht um einen Titel. (ein Titel z.B. Dr. wird mit dem Namen getragen). Prinzipiell kann man jede Berufsbezeichnung insbesondere in der Pflege und der Medizin aberkannt bekommen. Ebenso können auch Ärzte ihre Apropation verlieren.

- Wenn ja, Wie und Wodurch?? Wo steht das?

Dann wenn man z.B. fahrlässig gehandelt hat, oder einem Patienten bewußt geschädigt hat.

- Gibt es irgendwelche Urteile hierüber? AZ?

liegen mir keine vor, da ich kein anwalt bin, falls Du Beispiele haben möchtest würde ich mich an die Kanzlei Spengler in Würzburg wenden, oder an das Anwältehaus Osnabrück.

- Wo steht das ich als Arbeitnehmer für die Fortbildungen verantwortlich bin?

Das steht häufig nicht einmal im Arbeitsvertrag, sondern ist Teil einer stillen Abmachung oder in manchen Fällen auch im Tarifvertrag geregelt.

- Muss ich diese auch absolvieren wenn ich nicht als RettAss eingesetzt bin? Bin ja momentan nicht in dem Beruf tätig.

Nein, wenn Du nicht mehr in dem Beruf tätig bist, und auch nicht mehr tätig werden möchtest benötigst Du keine Fortbildungen. Sobald du allerdings mit dem Gedanken spielst wieder in den Beruf einzusteigen würde ich sämtliche Fortbildungen besuchen und die Nachweise sammeln, ggf auch erneute Klinikpraktika absolvieren und mir bescheinigen lassen.

- Oder ist der erworbene Titel ein Lebenlang gültig auch ohne Fortbildungen?

Wie S. Steingrobe schreibt, einmal Pilot - immer Pilot, von der Praxistauglichkeit einmal abgesehen.

Viele Grüße

Uwe Hecker
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
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