Umschulung zum RA

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Schw.S
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Umschulung zum RA

Beitrag von Schw.S »

Einen schönen guten Morgen an euch alle !!
Hab da mal eine Frage bezüglich der RA Ausbildung.
Ich bin Gesundheits und Krankenpflegerin und arbeite auf Intensivstation. Ich habe 1998 die Ausbildung zum RA gemacht aber leider nach dem 1 Jahr Schule durch die Prüfung gefallen. War dann so depremiert das ich es nicht noch mal probiert habe sondern umgelernt habe.
Mittlerweile bereue ich das zutiefst und würde gerne meinen RA fertig machen.
Meine Frage an euch. Bekomme ich evtl. was angerechnet oder muß ich wieder von vorne anfangen ? Wie lange wäre dann die Dauer ?
Kann man dies vielleicht auch neben meinem Job auf Intensiv machen ?

Wäre froh wenn ihr mir helfen könntet ?
LG an alle :)
fa7x110
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Beitrag von fa7x110 »

Hallo Schw. S.

§8 Abs. 3 des RettAssG besagt das eine Gesundheits- und Krankenpflegerin zur Prüfung zugelassen wird wenn sie den Ergänzungslehrgang (300 St) absolviert hat.
Ich denke kaum das du zu einer Nachprüfung direkt zugelassen wirst, obwohl dir laut RettAssPrV eine Nachprüfung zusteht, solltest du durch deine Prüfung fallen. In deinem Post hattest du nicht erwähnt ob du zwei Versuche nicht bestanden hattest.
Nach dem Kurs und der Prüfung stehen dann 1600St RW Praktikum und Abschlussgespräch an wie üblich.

Viel Glück Marcus

PS: Da der Kurs mit 300St recht kurz ist, bin ich mir sicher das die meisten Schulen eine Wochenendversion anbieten.
Schw.S
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Beitrag von Schw.S »

Hallo Markus !!
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ne hab damals die Prüfung nicht bestanden. Waren im Kurs ca. 25 davon haben nur 4 bestanden . Hab mich zur zweiten Prüfung erst gar nicht mehr angemeldet ( was jetzt ein Fehler war ).
Muß mal schauen hab im Moment noch nicht herausbekommen welche Schule das in meinem Umkreis in Abend oder Wochenendlehrgang macht.
Mit den anschließenden 1600 Std. meinst du das Anerkennungsjahr oder ?

LG Von mir :)
fa7x110
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Beitrag von fa7x110 »

Hallo ^^

ganz genau, das Anerkennungsjahr. Wenn du damals nur einen Fehlversuch hattest, dann steht dir eigendlich eine Nachprüfung zu. Ich weis nicht genau wie das Prüfungsamt die zeitliche Differenz bewertet, normalerweise muss die Prüfung innerhalb von 24 Monaten nach Beginn bestanden werden oder der Kurs wiederholt werden.
Ich denke die sicherste Lösung ist der Aufbaukurs für Pflegefachpersonal, danach hast du eine gute Chance die Prüfung zu bestehen.

Viel Erfolg

Marcus
Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Schw. S.,

die Frage die sich mir eher stellt ist nicht danach ob Dir eine Nachprüfung zusteht oder nicht. Die Frage ist doch eher, ist es nicht sinnvoller als GuK an einem Ergänzungslehrgang teilzunehmen und das Wissen einmal zu aktuallisieren. Zusätzlich mit der Berufserfahrung auf der Intensivstation sollte die Prüfung dann allerdings kein Problem sein. Die Anerkennungsstunden betragen dann übrigens 1300h da Du dir auf antrag 300 Stunden deiner Tätigkeit auf der Intensivstation anerkennen lassen kannst.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung hier oder per PN.

Schöne Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
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