Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

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Liane2
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Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von Liane2 »

Ich bin Kassenpatient und dachte ich könnte mir einen Wahlleistungsvertrag leisten, da mein Mann einen hatte und die Kosten für 1 Woche KH-Aufenthalt und Op mit 500,00 Euro okay waren. Nun war meine Tochter im KH und ich hatte für 2 Tage und 1 Woche KH-Urlaub Kosten von 160,00 für den Chefarzt und 600,00 Laborkosten. In der Verwaltung wurde mir erklärt Chefarztbehandlung und Laborkosten gibt es nur im Paket und ich kann den Vertrag weder finaziell noch zeitlich begrenzen.Wenn mein Kind oder ich ins Kh gehen, weiß ich nicht wie lange ich dort bleibe, vielleicht habe ich komplikationen, liege auf der ITS oder 6 wochen im Kh, da kann ich Kosten vielleicht von 20000,00 haben, aber mehr als 5000,00 habe ich nicht und ich möchte mich nicht verschulden oder in Privatinsolvenz gehen. Eine Versicherung kommt für mich nicht in Frage zu teuer und zu schlechte Bedingungen. Ich finde, ich kann nur einen Chefarztwahlleistungsvertrag machen, wenn ich es mir leisten kann und den Vertrag finanziell begrenzen kann,z.B. bis 5000,00 und dann endet er.Die Verwaltung sagte, das ist nicht möglich. Mir wäre dieser Chefarztwahlleistungsvertrag wichtig, da meine Erfahrung ist, manchmal hatte ich einen unerfahrenen Arzt und es wurde kein Facharzt zugezogen und dann hatte ich Probleme.Ist das an jedem Kh so, daß es Chefarztwahlleistungsvertrag nur im Paket mit Laborkosten gibt? Hat jemand Erfahrung?
Coza
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Re: Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von Coza »

Hallo Liane,

ein Wahlleistungsvertrag gilt für alle an der Behandlung beteiligten Chefärzte, bei einer Operation also Operateur, Anästhesie und Labor. Eine Begrenzung ist nach meiner Kenntnis nicht möglich, diesbezüglich scheint die Verwaltung Recht zu haben.

Viele Grüße

Coza (Klinikarzt)
Hinweis unter Bezug auf §7(4) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Humungus
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Re: Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von Humungus »

Möglich wäre es selbstverständlich für das Krankenhaus, nur Leistungen eines Arztes privat zu erbringen. Aber es gilt Vertragsfreiheit, und somit müssen sich beide einigen. Wenn das Krankenhaus sagt, dass es "entweder alle privat- oder keinen" macht und keine Kompromisse eingehen will, hat die Patientin die Wahl: machen oder lassen.

Eine Begrenzung des Vertrages auf eine Maximalsumme wäre ebenfalls möglich, ist aber organisatorisch ausgesprochen schwierig und auch wenig sinnvoll. Wie soll das gehen, wenn eine OP nötig wird? Beim Erreichen des Maximalstandes macht dann der Assistent weiter? Und das könnte passieren, wenn eine OP erweitert werden müsste.
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Liane2
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Re: Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von Liane2 »

Es geht nicht um alle Ärzte, es geht um die hohen unkalkulierbaren Laborkosten. Ist in jedem KH der Chefarztwahlleistungsvertrag an alle Laborkosten gekoppelt und wer legt es fest, der Geschäftsführer? Meine Krankenkasse hat eine Pauschale für die Laborkosten bezahlt, das ist doppelt, denn ich habe alle Laborkosten in voller Höhe bezahlt im Chefarztwahlleistungsvertrag. Ein Chefarzt operiert auch Kassenpatienten ohne Chefarztwahlleistungvertrag, weil er sich selbst dafür einteilt, somit muß der Assistenzarzt nicht weiteroperieren.Man könnte,den Vertrag auf eine Woche begrenzen, nur das Krankenhaus gestattet es nicht. Dem Krankenhaus entsteht kein Minus, denn die Krankenkasse hat auch die Laborkosten bezahlt. Ich verstehe, daß man nur das nehmen kann, was das KH gibt, aber wie sind die Verträge in anderen KH? Danke Liane2
kosa
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Re: Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von kosa »

Hallo,

Eine Festlegung auf Chefärzte bestimmter Fachrichtungen ist nicht möglich (KHEntgG §17) und für die Überwachung und Einhaltung bestimmter Fristen bzw. Entgeltgrenzen wäre der Verwaltungsaufwand viel zu hoch.
Es steht Ihnen jedoch frei den Wahlleistungsvertrag nach bspw. einer Woche zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Tag.

Gruß
kosa
Liane2
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Re: Wahlleistungsvertrag für Chefarztbehandlung im Notfall

Beitrag von Liane2 »

Vielen Dank für die Mühe.Ich habe kein Formular für die Kündigung des Vertrages, wie kündige ich den Vetrag? Wenn ich ihn formlos kündige, wer muß es gegenzeichnen?Es geht mir nicht um alle Chefärzte, nicht um den Laborchefarzt, meine Frage war: gibt es bei allen KH Chefarztwahlleistung nur im Paket mit den Laborkosten, die die Krankenkasse schon bezahlt hat?Die Laborkosten(Blutuntersuchung Urinwerte) waren unbezahlbar(600 Euro) für 2 Tage, nicht der Laborchefarzt, nicht alle Chefärzte. Danke Liane2
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