Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Moderator: DMF-Team
Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Hallo,
meine 91jährige Mutter - Pflegestufe 2 mit Demenz - ist zu Hause aus dem Bett gefallen und hat sich den Oberarm gebrochen. OP folgte. Nach 4 Tagen -Freitag wurde sie entlassen. Zuckertabletten wurden abgesetzt, da sie nichts mehr aß. Nachwirkung der Tabletten: innerhalb von 6 Stunden 3 x Blutzucker auf 49, 59 und 43 runter. Notarzt hat empfohlen alle 2 Stunden Blutzuckerwerte zu messen. Nach 2 Tagen gingen meine Schwester und ich auf dem Zahnfleisch. Wir schafften es einfach nicht mehr.Blieb uns nichts anderes übrig Mutter in Kurzzeitpflege zu geben. Jetzt das Problem: das Personal stellt nicht den Seitenschutz hoch. Freiheitsberaubung, wir müssten eine richterliche
Anordnung einholen, dann dürfen sie es machen.Da unsere Mutter nicht mehr alleine aus dem Bett kommt frage ich mich, welcher Freiheit sie beraubt wird? Da sie im Schlaf manchmal sehr unruhig ist - Demenz - haben wir Angst, daß sie nochmal aus dem Bett fällt. Eine Betreuungsvollmacht habe ich. Wer weiß Rat? Lg Meggi
meine 91jährige Mutter - Pflegestufe 2 mit Demenz - ist zu Hause aus dem Bett gefallen und hat sich den Oberarm gebrochen. OP folgte. Nach 4 Tagen -Freitag wurde sie entlassen. Zuckertabletten wurden abgesetzt, da sie nichts mehr aß. Nachwirkung der Tabletten: innerhalb von 6 Stunden 3 x Blutzucker auf 49, 59 und 43 runter. Notarzt hat empfohlen alle 2 Stunden Blutzuckerwerte zu messen. Nach 2 Tagen gingen meine Schwester und ich auf dem Zahnfleisch. Wir schafften es einfach nicht mehr.Blieb uns nichts anderes übrig Mutter in Kurzzeitpflege zu geben. Jetzt das Problem: das Personal stellt nicht den Seitenschutz hoch. Freiheitsberaubung, wir müssten eine richterliche
Anordnung einholen, dann dürfen sie es machen.Da unsere Mutter nicht mehr alleine aus dem Bett kommt frage ich mich, welcher Freiheit sie beraubt wird? Da sie im Schlaf manchmal sehr unruhig ist - Demenz - haben wir Angst, daß sie nochmal aus dem Bett fällt. Eine Betreuungsvollmacht habe ich. Wer weiß Rat? Lg Meggi
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Die Pflegekräfte handeln korekt. Am besten so schnell wie möglich zum Betreeuungsgericht und versuchen eine entsprechende Annordnung zu erwirken. Als kurzer Überblick zur Rechtslage: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... wohner-bgh
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
hallo,
ich kenne das so, dass das Personal bei akuter Gefahr das machen darf, Beteuer sollte einverstanden sein.
Dann muss aber sofort übers Betreuungsgericht ein Beschluss besortg werden.
ich kenne das so, dass das Personal bei akuter Gefahr das machen darf, Beteuer sollte einverstanden sein.
Dann muss aber sofort übers Betreuungsgericht ein Beschluss besortg werden.
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Auch bei einer Akuter Gefahr muss eine Anordnung eines Arztes vorliegen und muss dem Betreuungsgericht mitgertielt werden (mwn.)
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
nach meiner langen beruflichen tätigkeit in pflegeheimen kann ich dem oben gesagten nur zustimmen:
ein bettgitter, egal ob einseitig oder beidseitig fällt unter den begriff der fixierungsmassnahmen. unabhängig davon, ob die betroffene person nun selber aufstehen könnte oder nicht.
dazu bedarf es der richterlichen anordnung.
danach muss sich dich pflegekraft richten. das verhalten des pflegepersonals ist demnach völlig korrekt.
normalerweise geht eine solche anordnung recht fix, wenn sie wie oben geschrieben sowieso die betreuungsvollmacht inne haben.
alles gute
ein bettgitter, egal ob einseitig oder beidseitig fällt unter den begriff der fixierungsmassnahmen. unabhängig davon, ob die betroffene person nun selber aufstehen könnte oder nicht.
dazu bedarf es der richterlichen anordnung.
danach muss sich dich pflegekraft richten. das verhalten des pflegepersonals ist demnach völlig korrekt.
normalerweise geht eine solche anordnung recht fix, wenn sie wie oben geschrieben sowieso die betreuungsvollmacht inne haben.
alles gute
"In der Idee leben heißt, das Unmögliche behandeln, als wenn es möglich wäre!" ~~ Johann Wolfgang von Göthe
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
stimmt, ein Arzt muss das anordnen.Adromir hat geschrieben:Auch bei einer Akuter Gefahr muss eine Anordnung eines Arztes vorliegen und muss dem Betreuungsgericht mitgertielt werden (mwn.)
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Ich war letztens bei einer gerichtlichen Begutachtung zur Fixierung durch Bettseitenteile dabei und konnte mir nur an den Kopf fassen.
Pat. bettlägrig, verlässt das Bett aus eigenem Antrieb nicht, ist aber in diesem sehr "unruhig", äußert im Rahmen seiner Möglichkeiten selber die Angst aus dem Bett zu fallen, ist aber selber nicht mehr Einwilligungsfähig.
Kommentar der begutachteten Richterin, so ein Seitenteil wäre ja wohl nicht notwendig, wenn es nur als Sturzprophylaxe benötigt würde...
Pat. bettlägrig, verlässt das Bett aus eigenem Antrieb nicht, ist aber in diesem sehr "unruhig", äußert im Rahmen seiner Möglichkeiten selber die Angst aus dem Bett zu fallen, ist aber selber nicht mehr Einwilligungsfähig.
Kommentar der begutachteten Richterin, so ein Seitenteil wäre ja wohl nicht notwendig, wenn es nur als Sturzprophylaxe benötigt würde...
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Hallo,
da habe ich mehr Glück gehabt.
Meine 84 J. Mutter lag fast 4 Monate wegen eines Gehirntumors im Hospiz. Nebenbei hatte sie auch eine
hochgradige Osteoporose. Meine Mutter hat das Bett auch nicht mehr verlassen. Sie war bettlägerig.
Ich als Tochter hatte eine notariell beglaubigte General-und Vorsorgevollmacht.
Ich wies das Pflegepersonal im Hospiz an, dass das Gitter hochzustellen sei. Bei Patienten mit gewissen
Erkrankungen weiß man nicht, was in deren Köpfen vorgeht und sie doch noch versuchen, das Bett zu verlassen.
Ich ließ das Gitter zum Schutze meiner Mutter hochstellen, damit meine sterbenskranke Mutter sich nicht noch
Knochenbrüche zuzieht.
Alles andere wäre grob fahrlässig gewesen!!!
Das Pflegepersonal hielt sich an meine Anweisung und machte in der Krankenakte folgenden Vermerk:
Auf Wunsch der Tochter ist das Bettgitter hochzustellen (einseitig-das Bett stand an der Wand).
So war ich beruhigt und konnte sicher sein, das meine Mutter bei meiner Abwesenheit nicht aus dem Bett fällt.
da habe ich mehr Glück gehabt.
Meine 84 J. Mutter lag fast 4 Monate wegen eines Gehirntumors im Hospiz. Nebenbei hatte sie auch eine
hochgradige Osteoporose. Meine Mutter hat das Bett auch nicht mehr verlassen. Sie war bettlägerig.
Ich als Tochter hatte eine notariell beglaubigte General-und Vorsorgevollmacht.
Ich wies das Pflegepersonal im Hospiz an, dass das Gitter hochzustellen sei. Bei Patienten mit gewissen
Erkrankungen weiß man nicht, was in deren Köpfen vorgeht und sie doch noch versuchen, das Bett zu verlassen.
Ich ließ das Gitter zum Schutze meiner Mutter hochstellen, damit meine sterbenskranke Mutter sich nicht noch
Knochenbrüche zuzieht.
Alles andere wäre grob fahrlässig gewesen!!!
Das Pflegepersonal hielt sich an meine Anweisung und machte in der Krankenakte folgenden Vermerk:
Auf Wunsch der Tochter ist das Bettgitter hochzustellen (einseitig-das Bett stand an der Wand).
So war ich beruhigt und konnte sicher sein, das meine Mutter bei meiner Abwesenheit nicht aus dem Bett fällt.
Lobet den Tag nicht vor dem Abend
Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Aber in der Form, wie aus meinem Link zu erlesen ist, eine illegale Freiheitsberaubung. Es muss ein entsprechender Beschluss des Betreuungsgerichtes vorliegen, eine Anordnung eines Angehörigen/ gesetz. Betreuers reicht nicht aus. Das Personal hat Glück, wenn das bei einem Besuch der Heimaufsicht nicht bemerkt wird.dynaset hat geschrieben:
Alles andere wäre grob fahrlässig gewesen!!!
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Re: Seitenschutz/Bettgitter im Pflegeheim
Kann Adromir hier nur zustimmen. Solange noch kein Beschluss vorliegt kann unter Umständen eine Schutzmatratze vor das Bett gelegt werden, falls der Bewohner aus dem Bett fallen sollte, um die Verletzungsgefahr zu verringern.
Liebe Grüße
Annette Kochsiek (Koch)
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Annette Kochsiek (Koch)
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