Hallo,
ich habe eine Frage was die Behandlungspflege betrift.
Die Behandlungspflege ist in 4 KLG´s unterteilt welche von denen darf eine ex. Krankenpflegehelferin machen und wo kann ich das nachlesen danit man das auch in schriftlicher Form hat.
Was darf eine ex. Krankenpflegehelferin
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Re: Was darf eine ex. Krankenpflegehelferin
Hallo Jaci78,
so etwas in der Art wurde hier im Forum schon einmal diskutiert:
http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewtopic.php?t=59067
so etwas in der Art wurde hier im Forum schon einmal diskutiert:
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Liebe Grüße
Annette Kochsiek (Koch)
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DMF-Moderatorin
Geriatrie/Gerontologie
Pflege
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Re: Was darf eine ex. Krankenpflegehelferin
Ja ich habe die Beiträge gelesen bei denen es auschließlich um stationäre Pflege geht. Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und bis vor kurzen haben bei uns auch Helferinnen KLG 3 Leistungen durchgeführt. Desswegen meine Frage bis welche KLG sie machen dürfen. und wie sieht es mit Helferinnen aus die seit 25 Jahren im Beruf sind giebt es da irgend eine Sonderregelung?
L.G.
L.G.
Re: Was darf eine ex. Krankenpflegehelferin
Guten Abend Jaci78,
Sie dürfen genau das machen, was das Gesetz vorsieht.
Das heißt, Assistenz bei der Grundpflege und grundpflegerischen Maßnahmen, Unterstützung in den ATL.
Alles was darüber hinausgeht (Diagnostik [und sei es nur Blutdruckmessen], Medikamente [stellen, verabreichen...], Lagerung, Verbandsmanagement, Infusionen, künstliche Ernährung, ...) ist Aufgabe von Gesundheits- und Krankenpflegekräften.
Diese Kompetenzen können auch nicht mit langer Berufserfahrung "erworben" werden - die einzige Möglichkeit besteht darin, eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zu absolvieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie dürfen genau das machen, was das Gesetz vorsieht.
Das heißt, Assistenz bei der Grundpflege und grundpflegerischen Maßnahmen, Unterstützung in den ATL.
Alles was darüber hinausgeht (Diagnostik [und sei es nur Blutdruckmessen], Medikamente [stellen, verabreichen...], Lagerung, Verbandsmanagement, Infusionen, künstliche Ernährung, ...) ist Aufgabe von Gesundheits- und Krankenpflegekräften.
Diese Kompetenzen können auch nicht mit langer Berufserfahrung "erworben" werden - die einzige Möglichkeit besteht darin, eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zu absolvieren.
Mit freundlichen Grüßen,
der Matze,
(dieser Benutzer ist nicht mehr im DMF aktiv)
Info: Koma und Aufwachen auf der Intensivstation
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