anästhesiepflege - was rechtliches...

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sonicyouth
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anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von sonicyouth »

guten abend,

ohne jetzt auf details einzugehen, würde mich folgendes interessieren.
darf ich als anästhesiepfleger/ -schwester die zusammenarbeit mit einem assistenzarzt während einer narkose verweigern?

habe folgenden interessanten artikel gefunden: http://www.pflege-im-op.de/Forum/Uberna ... nahme.html

"Das Pflegepersonal ist daher grundsätzlich nicht berechtigt, bei der Anfängernarkose die Mitwirkung zu verweigern. Begründete Bedenken gegen die Übernahme selbständiger Narkosen durch einen bestimmten Arzt sollten jedoch über die Pflegedienstleitung dem Chefarzt und der Krankenhausleitung vorgebracht werden"

das rotmarkierte habe ich bereits getan.

danke für antworten.
Dr. A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Hallo,

was spricht dagegen, es genau so zu machen, wie es rot markiert ist?

Ist doch ein prima Vorschlag.

A. Flaccus
Dr. A. Flaccus
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dora
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von dora »

Dr. A. Flaccus hat geschrieben:Hallo,

was spricht dagegen, es genau so zu machen, wie es rot markiert ist?

Ist doch ein prima Vorschlag.

A. Flaccus
hat sie doch schon
sonicyouth
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von sonicyouth »

das habe ich bereits gemacht.

was mich interessiert, darf ich die zusammenarbeit verweigern, wenn ich eine wissentlich falsche anordnung erhalte?
Dr. A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Sorry... da hatte ich etwas überlesen.
was mich interessiert, darf ich die zusammenarbeit verweigern, wenn ich eine wissentlich falsche anordnung erhalte?
Dennoch macht erst die jetzige Konkretisierung klar, worum es geht.

In diesem Fall würde ich - im Sinne der Patientensicherheit - ganz klar sagen:

Ja. Verweigern und selbstständig sofort Facharzt/Oberarzt/Chef dazurufen, um die Situation sofort zu klären.
Hier geht´s nicht um "in die Pfanne hauen" sondern um Patientenschutz.

Das würde ich auch klar kommunizieren.

Schwierig wird´s natürlich, wenn das Klima insgesamt angespannt/vergiftet ist. Dann können solche Aktionen schnell fehlinterpretiert werden. Das hängt sehr von der Situation vor Ort ab.

Gruß

A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von sonicyouth »

Dr. A. Flaccus hat geschrieben:Sorry... da hatte ich etwas überlesen.
was mich interessiert, darf ich die zusammenarbeit verweigern, wenn ich eine wissentlich falsche anordnung erhalte?
Dennoch macht erst die jetzige Konkretisierung klar, worum es geht.

In diesem Fall würde ich - im Sinne der Patientensicherheit - ganz klar sagen:

Ja. Verweigern und selbstständig sofort Facharzt/Oberarzt/Chef dazurufen, um die Situation sofort zu klären.
Hier geht´s nicht um "in die Pfanne hauen" sondern um Patientenschutz.

Das würde ich auch klar kommunizieren.

Schwierig wird´s natürlich, wenn das Klima insgesamt angespannt/vergiftet ist. Dann können solche Aktionen schnell fehlinterpretiert werden. Das hängt sehr von der Situation vor Ort ab.

Gruß

A. Flaccus
das habe ich natürlich gemacht.

die situation wurde auch im nachhinein mit dem chefarzt und der pfl. anästhesieleitung besprochen.

um solchen situationen in zukunft aus dem weg zugehen, spiele ich mit dem gedanken, es abzulehnen mit diesem arzt/ ärztin in einen saal eingeteilt zu werden.
meine frage, darf ich das überhaupt? hier geht es nicht um persönliche befindlichkeiten o.ä., es geht einzig und allein um die (fehlende) fachliche kompetenz. (p.s. welche übrigens auch vielen anderen meiner kolleginnen/ kollegen auffällt)
Dr. A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Hallo,

das Problem scheint tiefer zu liegen.

Schließlich haben wir ja alle mal angefangen und ich war damals - im OP und auf Intensiv - froh, wenn erfahrene Schwestern und Pfleger mit mit ihrer Erfahrung weitergeholfen haben!
Und ich habe sicher auch so manchen (Beinahe)"Klopfer" verursacht... :oops:

Wenn aber eine Pflegekraft die Zusammenarbeit generell ablehnt, stimmt die Chemie nicht.
Woran das im einzelnen liegt, wissen wir hier nicht.

Es kann am Arzt liegen.
Es kann an der Pflegekraft liegen.
Oder an beiden.
Oder an Mißverständnissen.

Wenn es gar nicht mehr geht, muß man gemeinsam (Ärzte und Pflege) eine Lösung suchen.
Die Lösung hängt dabei natürlich sehr von der Ursache ab.

Gruß

A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von sonicyouth »

sicher haben sie recht, von allem ein bisschen.

es handelt sich hier nicht um einen assistenzarzt der "frisch vom studium" kommt.
lt. aussage des chefarztes war dieser kollege bereits an mehreren häusern tätig. nirgends sehr lange.
innerhalb kürzester zeit gab es mehrere vorfälle sowohl was die fachliche kompetenz anbelangt, als auch was die soziale kompetenz anbelangt. sowohl mit pflegerischen als auch ärztlichen kollegen.
der einzige nachvollziehbare (naja, nicht wirklich) grund, warum der chefarzt das arbeitsverhältnis innerhalb der probezeit nicht auflösen kann/ will, dürfte der anteil an offenen stellen sein.
der tenor unter uns pflegekräften ist allerdings; lieber nen tisch weniger besetzen, als patienten zu gefährden.

und um dieser situation aus dem weg zu gehen, würde ich liebend gern auf die zusammenarbeit mit diesem kollegen verzichten, wenn ich das denn überhaupt darf. (wobei das eigentlich viele meiner kollegen wollen).

ich hoffe, sie können mein "problem" jetzt etwas besser verstehen?

vielen dank.
Dr. A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Oje...das ist nicht einfach, weil hier ganz viele Faktoren eine Rolle spielen.

Dennoch ist die Sache nicht ausweglos.

Hat das Krankenhaus QM und ein internes Fehlermanagement?
Wenn ja: Nutzen Sie es und melden -anonym - jeden (Beinahe-)Fehler dieses Kollegen.
Es ist auch erlaubt, auf "gehäufte" Fehler einer Person hinzuweisen - dafür sind Fehlermeldesysteme da!

Es geht nicht um´s "anschwärzen" sondern um Patientensicherheit.
Die Fälle werden i.d.R. von Klinikmitarbeitern unabhängig geprüft.

Wenn Sie kein QM haben, brauchen Sie etwas mehr Mut:

Ein Brief an Pflegedienstleiter, Chefarzt, Ärztlichen Direktor und Geschäftsführung mit

- möglichst konkreten Hinweisen auf Fehlverhalten
- möglichst vielen Unterschriften (Ärzte und Pflegekräfte), damit nicht einer allein dasteht...

Wenn das Fehlverhalten wirklich gut begründet ist, kann man zur Not auch mit weiteren Schritten drohen: Presse, Ärztekammer, Krankenkassen etc.
Aber Vorsicht: Spätestens hier sollte man sich vorher anwaltlich beraten lassen oder den Betriebsrat mit ins Boot holen - so etwas muß gut vorbereitet und begründet sein.

Fehler machen wir schliesslich alle!

Eine Weigerung zur Zusammenarbeit würde ich auf jeden Fall vorher mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt absprechen. Das kann - wenn es nicht gut vorbereitet ist - erhebliche Konsequenzen für Sie haben.

Gruß

Dr. A. Flaccus
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Uwe Hecker »

Danke für den Beitrag,

fand ich sehr interessant, zumal ich bis vor kurzem in einer ähnlichen Situation war. Scheint als gibt es solche Leute (fast) überall...

Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von Birnenbaum »

Hallo,

ich bin keine medizinische Pflegekraft oder ähnliches ABER:

Ich FLEHE sie an, seien Sie stark und melden Sie dass immer wieder. Egal ob anonym oder mit Unterschrift !! Es geht hier dabei um den Patienten ! Stellen Sie sich mal vor, da passiert was, nur weil der Arzt keine Kompetenzen hat !!

Wenn das schon anderen aufgefallen ist, vielleicht kann man auch einen Sprecher wählen und mit ihm mal ein 4-Augen Gespräch führen? Er kann ja nochmals auf Lehrgänge oder sowas gehen. Das gibt es doch bestimmt auch für Ärzte?

Nene, ich als Patient möchte mich in guten, sicheren Händen wissen und nicht während der Narkose "hops" gehen :cry:
sonicyouth
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Re: anästhesiepflege - was rechtliches...

Beitrag von sonicyouth »

gespräche gab es...aber das spielt jetzt keine rolle mehr. das letzte gespräch führte der personalleiter.
mit der konsequenz; beurlaubung. den/ die sind wir los.
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