Hallo liebes Forum,
im Laufe meiner Zeit habe ich 7 MRT Untersuchungen erhalten zur Verlaufskontrolle meiner Niere. Jedes mal mit Kontrastmittel. Jetzt habe ich gelesen, dass sich das Gadolinium im Gehirn ablagert. Allerdings nur bei einer bestimmten Art von Kontrastmitteln. Bei makrozyklischen Mitteln soll das nicht der Fall sein.
Können Sie mir sagen, ob bzw. seit wann deutsche Radiologen schon von dieser Gefahr wissen? Mich würde natürlich interessieren, welches Mittel bei mir die ganze Zeit verwendet wurde. :-⁄
Vielen Dank!
MRT Kontrastmittel: Ablagerungen im Gehirn
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Re: MRT Kontrastmittel: Ablagerungen im Gehirn
Hallo,
ob Gadolinium überhaupt neurodegenerative Schäden verursacht , ist bisher wohl noch nicht bekannt. Zu Ihrer Beruhigung empfiehlt es sich, einfach bei den entsprechenden Radiologen nachzufragen, welches Kontrastmittel verwendet wurde.
ob Gadolinium überhaupt neurodegenerative Schäden verursacht , ist bisher wohl noch nicht bekannt. Zu Ihrer Beruhigung empfiehlt es sich, einfach bei den entsprechenden Radiologen nachzufragen, welches Kontrastmittel verwendet wurde.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Re: MRT Kontrastmittel: Ablagerungen im Gehirn
Vielen Dank für ihre Antwort!
Hat es denn einen Sinn nachzufragen? Ich meine, kann man irgendetwas tun, wenn es tatsächlich zu einer Anreicherung gekommen ist?
Viele Grüße!
Hat es denn einen Sinn nachzufragen? Ich meine, kann man irgendetwas tun, wenn es tatsächlich zu einer Anreicherung gekommen ist?
Viele Grüße!
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Re: MRT Kontrastmittel: Ablagerungen im Gehirn
Hallo,
Konsequenzen hat es natürlich nicht. Da aber der Eindruck entstand, Sie seien beunruhigt und möchten wissen, welches Kontrastmittel injiziert wurde, gab ich Ihnen diesen Hinweis bzgl. einer möglichen Nachfrage.
Konsequenzen hat es natürlich nicht. Da aber der Eindruck entstand, Sie seien beunruhigt und möchten wissen, welches Kontrastmittel injiziert wurde, gab ich Ihnen diesen Hinweis bzgl. einer möglichen Nachfrage.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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