Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

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Barnie Geröllheimer
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Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Mein Schwager wird seit Jahren auf Morbus Bechterew behandelt, hat seit vorgestern massive Entzündungen am Auge, die ein Augenarzt, dessen Ruf sehr umstritten ist, um es vorsichtig auszudrücken, als akute Konjunktivitis diagnostiziert hat und entsprechend therapiert.

Weil mein Schwager heftige Schmerzen und ein total tränendes Auge hatte, wurde er gestern morgen in der nächstgelegenen Augenarztpraxis vorstellig, die ihn trotz der Schmerzen mit dem Hinweis unbehandelt wieder wegschickte, er solle zu dem Augenarzt gehen, der ihn bisher behandelt habe. Hier werde ich auf jeden Fall noch tätig und werde diese Praxis der Ärztekammer und KV melden.
Um zu "seinem" Arzt zu kommen, musste er sich eine weitere Stunde plagen, mit dem Bus durch die Stadt fahren, um dann bei jenem umstrittenen Arzt zu landen, der ihn zunächst ebenfalls abwimmeln wollte. Selbst meinem mehr als geduldigen Schwager ist an der Stelle der Kragen geplatzt und man hat ihn widerwillig sofort versorgt.

Mir geht es jetzt um Folgendes:
Während dieser Stunde Umweg rief mich mein Schwager an und fragte mich um Hilfe. Ich konnte recherchieren, dass Morbus Bechterew als Ursache für eine womöglich chronisch verlaufende Irititis in Frage kommt. Sollte er sich sicherheitshalber nochmals um eine Diagnose eines "g'scheiten" Arztes bemühen? Sollte er bei seinem Rheumatologen vorsprechen?
Ich glaube, manchmal gibt es im Leben nicht genug Steine
Forrest Gump
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Feuerblick »

Zur Behandlung des Auges (Bechterew macht gerne Uveitiden, häufig Uveitis anterior mit typischen Iritis-Zeichen) gehört er zu einem Augenarzt, wobei die Diagnose meist schon ein Anfänger stellen kann, wenn es denn eine Iritis ist. Das kann ein Rheumatologe allerdings nicht, weil der keine Spaltlampe hat und nicht sieht, was wirklich Sache ist. Behandelt würde bei Iritis mindestens mit Kortison-Augentropfen und pupillenerweiternden Medikamenten.

Ob das nun gestern wirklich wie eine Konjunktivitis aussah (gibt es leider auch - wäre schön, wenn sich Augenerkrankungen immer brav an die Lehrbuchbeschreibung halten würden und gerade Entzündungen können einen da schon mal veräppeln) oder ob der Kollege was übersehen hat (zumindest passen Schmerzen und Bechterew eher in die Richtung Uveitis), können wir nicht beurteilen. Dennoch: Ab zu einem Augenarzt, falls noch immer keine richtige Diagnose steht bzw. keine adäquate Therapie eingeleitet wurde. Wenn ihn keiner nimmt, dann notfalls in die Augenklinik.

Mit seinem Rheumatologen sollte er zusätzlich sprechen, da man die Uveitis/Iritis klar als einen neuen Schub seiner Erkrankung ansehen und entsprechend möglicherweise die Basismedikation anpassen/erweitern muss. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass eine vernünftige augenärztliche Diagnose (Konjunktivitis oder Uveitis?) vorliegt.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen nur, wenn Sie die Antwort auch wirklich wissen wollen und nicht Dr. Google vorziehen. ;-)
Barnie Geröllheimer
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Vielen Dank, das geb ich mal so weiter.
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Forrest Gump
Barnie Geröllheimer
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Heute, nach mehr als 4 Wochen, erreicht mich die Antwort der KV zu o.g. Fall:
Sehr geehrter Herr Geröllheimer,

wir kommen heute auf Ihr oben genanntes Schreiben zurück, mit dem Sie sich insbesondere darüber beschweren, dass Ihr Schwager, Herr Fels, trotz heftiger Augenschmerzen und eines seit Jahren therapiebedürftigen Morbus Bechterew in der für ihn am nächsten gelegenen Augenarztpraxis Dr. Habkein-Bock nicht behandelt sondern darauf hingewiesen wurde, er möge sich doch an seinen behandelnden Augenarzt wenden.

Wir bedauern, dass Sie sich zu dieser Beschwerde veranlasst sehen, müssen Ihnen hierzu aus vertragsarztrechtlicher Sicht jedoch folgendermaßen antworten:

Der niedergelassene Vertragsarzt übt seine Tätigkeit freiberuflich aus und ist somit für die Organisation seiner Praxis und damit auch für die Terminvergabe und eventuelle Wartezeiten selbst verantwortlich. Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, in die Organisation des Praxisbetriebes einzugreifen oder die zeitlichen Abläufe zu definieren.
Die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Berufes beinhalten auch, dass für den Arzt zunächst Vertragsfreiheit besteht. Ein Arzt kann daher - von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - die Behandlung eines Patienten ablehnen. Es gibt keine allgemeine Berufspflicht des Arztes, eine erbetene Behandlung zu übernehmen.
Ähnliches gilt für den niedergelassenen Vertragsarzt. Auch er ist im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zunächst keinem Kontrahierungszwang unterworfen. Allerdings wird er in seiner Behandlungsfreiheit durch vertragsarztrechtliche Vorschriften eingeschränkt. Wird der Arzt von einem Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse aufgesucht und weist sich dieser durch Vorlage der Krankenversichertenkarte oder eines anderen gültigen Behandlungsausweises als Anspruchsberechtigter aus, dann darf der Vertragsarzt die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen (§ 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag). Dies etwa dann, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten gestört ist oder von einer Überlastung der Praxis ausgegangen werden kann. Ist die Praxis voll ausgelastet, kann der Arzt nicht verpflichtet werden, weitere Patienten anzunehmen, wenn die Annahme derselben zu Lasten der qualitativen Versorgung der übrigen Patienten führen würde.

Wie oben bereits angedeutet sind medizinische Notfälle hiervon natürlich ausgenommen. Ein medizinischer Notfall ist ein akuter, lebensbedrohlicher Zustand durch Störung der Vitalfunktionen oder die Gefahr einer plötzlich eintretenden, irreversiblen Organschädigung infolge einer Verletzung, akuten Erkrankung oder Vergiftung. Demzufolge besteht das Ziel einer Notfallversorgung auch in erster Linie darin, Erstversorgungen sowie solche Sofortmaßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung vitaler Funktionen dienen.
Aufgrund Ihrer Darlegungen gehen wir jedoch nicht davon aus, dass im Falle Ihres Schwagers ein solcher – medizinischer – Notfall vorlag.


Im Hinblick auf Ihre Beschwerde haben wir zudem in den uns vorliegenden Unterlagen recherchiert und festgestellt, dass Herr Fels ansonsten in der Augenarztpraxis Dr. med. Guckmit-Glück behandelt wird, die lediglich 750 m vom Wohnort Ihres Schwagers entfernt liegt. Für uns bleibt daher unverständlich, warum sich Herr Fels nicht direkt an seinen behandelnden Augenarzt gewandt hat, nachdem seine Vorgeschichte dort ja bekannt sein dürfte.

Zusammenfassend können wir vor dem Hintergrund der oben ausgeführten vertragsärztlichen Vorgaben keine Verletzung vertragsärztlicher Pflichten erkennen, welche zu weitergehenden vertragsarztrechtlichen Maßnahmen gegenüber der Praxis Dr. Habkein-Bock führen müsste.
Ganz offensichtlich ignoriert man bei der KV den Umstand, dass es hier im konkreten Fall auf eine korrekte augenärztliche Diagnose angekommen wäre, wie Feuerblick schrieb.

Ganz offensichtlich ignoriert man den Gesamtzustand eines Menschen bei der Entscheidung Notfall - kein Notfall und mutet ihm als anerkanntem Behinderten und unter heftigen Schmerzen auch noch (falsch recherchierte) Entfernungen zu.

Ganz offensichtlich würde mit der von der KV dargestellten Definition eines Notfalles auch Jesus Christus nicht als Notfall behandelt, wenn man ihn vom Kreuz gerissen hätte, denn schließlich sind auch durch dicke Nägel in den Handflächen und Fußrücken keine Vitalfunktionen oder Organe in Gefahr.

Ganz offensichtlich decken die KVen die Zwangsmitglieder, die bei Anruf eines Kassenpatienten grundsätzlich bis zum St.Nimmerleinstag die Bude voll haben.
Ob sie in die Terminplanung der Ärzte eingreifen oder nicht, kann dem Patienten sche!ßegal sein. Die KV hat ohne Wenn und Aber die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Wenn die Wartezimmer alle voll sind, sind zu wenige Ärzte zugelassen. Auch das ist Sache der KV.
Ich glaub' , bei denen hackt 's! :evil:

Ich lasse garantiert die Sache nicht auf sich beruhen. Diese Menschenverachtung muss ein Ende haben!
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Forrest Gump
Feuerblick
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Feuerblick »

Jaja, die KVen... sollten viel, tun wenig... Leider habe ich mit dem Verein auch keine guten Erfahrungen gemacht.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen nur, wenn Sie die Antwort auch wirklich wissen wollen und nicht Dr. Google vorziehen. ;-)
Humungus
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Humungus »

Barnie Geröllheimer hat geschrieben:Ich lasse garantiert die Sache nicht auf sich beruhen. Diese Menschenverachtung muss ein Ende haben!
Viel Spaß beim Stechen in einen bestens bezahlten Pudding. Aufgabe der KV ist es in erster Linie, die Honorare der Kassen zu verwalten, sich selbst genug zuzuschanzen und den Rest den Ärzten so zuzuteilen, dass sie möglichst wenig klagen. Ohne KV wären wir wesentlich besser dran. Aber die Politik kooperiert bestens mit den KVen. Motto: halt Du sie arm - ich halt sie dumm.

Zum Thema Bechterew hat Feuerblick alles gesagt: typische Iritiden, teilweise anfangs als Konjunktivitis kaschiert (eine Basisanamnese lässt allerdings schnell die Alarmglocken läuten, und man greift stracks zum Steroid), selten chronisch persistierend, meist schubweise verlaufend - synchron zum Zustand der Spondylitis.
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Barnie Geröllheimer
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Humungus hat geschrieben:Ohne KV wären wir wesentlich besser dran. Aber die Politik kooperiert bestens mit den KVen. Motto: halt Du sie arm - ich halt sie dumm.

Zum Thema Bechterew hat Feuerblick alles gesagt: typische Iritiden, teilweise anfangs als Konjunktivitis kaschiert (eine Basisanamnese lässt allerdings schnell die Alarmglocken läuten, und man greift stracks zum Steroid), selten chronisch persistierend, meist schubweise verlaufend - synchron zum Zustand der Spondylitis.
Danke nochmals für die fachliche Beratung. Die Entzündung ist inzwischen abgeklungen.

Ich habe bereits auf das Schreiben der KV geantwortet und das mit dem dumm und arm halten hab ich auch kommentiert:
Sehr geehrte Frau ****,

ich sehe mich nicht nur zu einer Beschwerde veranlasst, sondern werde
auch öffentliche Diskussionen über das System anstoßen. Empathie und
Ethik scheinen für manche Ihrer Mitglieder keine Rolle mehr zu spielen.

Es ist jedenfalls die Aufgabe der KV als Teil der Selbstverwaltung, die
ärztliche Versorgung sicherzustellen. Diesem Auftrag kämen Sie nicht in
genügendem Umfange nach, wenn tatsächlich sämtliche Fachärzte in dem
Moment überlastet wären, in dem ein Kassenpatient nach einem Termin oder
einer Nothilfe nachfragt. Dann ist es Ihre Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu
sorgen, dass zusätzliche Niederlassungen möglich sind.

Es ist dem Patienten und Versicherten übrigens völlig einerlei, ob die
KV in die Terminplanung einer Arztpraxis Einfluss nehmen kann oder
nicht. Ihm steht für seine Beiträge zur Krankenversicherung medizinische
Betreuung zu und Sie, die KV, hat dafür zu sorgen, dass er sie bekommt.
Punktum! Vor allem dann, wenn es sich wie hier um eine dringliche
Angelegenheit handelt und nicht um ein womöglich läppisches Wehwehchen
eines privat Krankenversicherten, dem man trotzdem bei der Terminvergabe
gerne den Vorrang einräumt, auch ohne ein Notfall zu sein und den man sofort
behandelt.

Schaffen Sie es nicht, den Kassenpatienten gemäß SGB V angemessen zu
versorgen, dann muss die Politik hier wieder einmal als Korrektiv tätig
werden.

Sie wissen aber so gut wie ich, dass die "Überlastung" i.d.R. nur ein
vorgeschobenes Argument ist, um als Ophthalmologe nicht für eine
lächerliche Pauschale von rund 20 Euro im Quartal einen Patienten
versorgen zu müssen. Insofern sehe ich sehr wohl eine Pflichtverletzung
der Arztpraxis **** u. Kollegen, die nicht zum ersten Male im Gerede ist
wegen ihrer unverschämten und dreisten Art, Patienten abzuweisen und auf
den St.Nimmerleinstag zu vertrösten.

Von den meisten Versicherten wird das leider (noch immer) geduldig
hingenommen, Patienten 2. Klasse zu sein, aber wenn jemand wie mein
Schwager mit Schwerbehinderungsausweis wg. Bechterew, starken Schmerzen
und Sichtbeeinträchtigung mit Gefahr eines chronischen Verlaufes nicht
als Notfall angesehen werden kann, dann können Sie jeden
Bereitschaftsdienstplan für Zahn- und Augenärzte und Orthopäden gleich
einstampfen. Diese werden seltenst Vitalfunktionen zu retten haben.
Es ist schlimm genug, dass man die Beurteilung Notfall bzw. kein Notfall
an das nichtärztliche Personal delegieren kann.

Im Übrigen haben Sie schlecht recherchiert, denn der Schwager wird bei
einem Kollegen von Dr. **** behandelt, der ganz woanders praktiziert.
Aber die paar Meter mehr spielen ja selbst bei einem Menschen mit starker
Rückenkrümmung und starken Schmerzen wahrscheinlich keine Rolle....

Und Sie gehen salopp darüber hinweg, dass auch der bisherige Augenarzt
eine Behandlung zunächst ablehnen wollte, weil sich mein Schwager nicht
angekündigt hätte. Erst als diesem der Kragen geplatzt ist, ist dem
Herrn Doktor eingefallen, dass er vielleicht doch helfen sollte..

Diese Zustände werden mir durch viele meiner Kunden bestätigt und sind
durch nichts zu rechtfertigen und werden öffentlich besprochen.
Ich hoffe, Sie nehmen das zum Anlass, weiterzugeben, dass sich nun ein
Ende der Geduld der Versicherten bzw. der Patienten, aber auch etlicher
Ihrer Mitglieder abzeichnet, die allmählich einfach "die Schnauze voll"
haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ich glaube, manchmal gibt es im Leben nicht genug Steine
Forrest Gump
Humungus
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Humungus »

Nur als Zusatz zum Bereitschaftsdienst: wegen des Ärztemangels wurden unsere Bereitschaftsgruppen eingeschmolzen. Im schlimmsten Fall fährt ein Patient 80 Kilometer zum Arzt. Da erlebt man es viel öfter als früher, dass ein Patient sich mit einer Telefonberatung zufrieden gibt. Und tatsächlich wird überlegt, welcher Bereitschaftsdienst tatsächlich nötig ist. Meines Wissens gibt es solch eine Rundumversorgung in anderen Ländern außerhalb von Kliniken nicht. Dass dabei sicherlich der eine oder andere Patient durchs Raster fallen wird und Schäden erleidet - ich denke, das wird hingenommen.

Gestern war eine Reportage im rbb über Glaukom und Katarakt. Interessanterweise wurde da mehrfach deutlich gesagt, dass Patienten ab 40 regelmäßig auf ein Glaukom gescreent werden sollten...leider, leider wurden weder Politiker noch "Experten" und schon gar nicht GKV-Vertreter befragt, die hätten sicherlich gesagt, dass das gar nicht nötig ist...
Augenarzt? Flatrate. Für nur 18 Euro all you can (tr)eat, ein ganzes Quartal lang! DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Barnie Geröllheimer
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Re: Morbus Bechterew - Auswirkungen auf das Auge

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Humungus hat geschrieben:... Und tatsächlich wird überlegt, welcher Bereitschaftsdienst tatsächlich nötig ist. Meines Wissens gibt es solch eine Rundumversorgung in anderen Ländern außerhalb von Kliniken nicht. Dass dabei sicherlich der eine oder andere Patient durchs Raster fallen wird und Schäden erleidet - ich denke, das wird hingenommen.
Die Frage wird sein, ob es der Bürger hinnimmt?!
Ich wage das sehr zu bezweifeln angesichts der Perspektive, immer ältere Leute mit immer weniger Ärzten so versorgen zu können, dass es keine Opfer wegen Fahrlässigkeit, Kunstfehler oder unterlassener Hilfeleistung geben wird.
Humungus hat geschrieben: Gestern war eine Reportage im rbb über Glaukom und Katarakt. Interessanterweise wurde da mehrfach deutlich gesagt, dass Patienten ab 40 regelmäßig auf ein Glaukom gescreent werden sollten...leider, leider wurden weder Politiker noch "Experten" und schon gar nicht GKV-Vertreter befragt, die hätten sicherlich gesagt, dass das gar nicht nötig ist...
Da möchte ich schon unterschieden wissen. Ich rege mich hier über die Art und Weise auf, wie man mit Leuten umgeht, die sich als Notfall betrachten.
Es ist darauf gepfiffen, wie ein Arzt oder überhaupt ein Außenstehender einen "Notfall" definiert, denn eine Belastung, Schmerz oder Beschwerde sind höchst subjektive Empfindungen. Spätestens dann, wenn man vielleicht seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, den Alltag nicht bewältigen kann oder es nur mit Hilfe "pfundweise" eingenommener Schmerzmittel aushält, sollte ein Arzt einen Patienten als Notfall anerkennen müssen.
Die Definition eines Notfalls, wie es die KV schrieb, ist eine Unverschämtheit der besonderen Sorte. Ich wünsche der Dame mal "nur" 1 Woche lang Zahnschmerzen..., ich wette, sie hält sich danach auch ohne Gefährdung von Vitalfunktionen für einen Notfall!

Das andere sind (vielleicht umstrittene) Untersuchungen im Rahmen einer regulären Konsultation. Aber um das geht es mir hier nicht.
Ich glaube, manchmal gibt es im Leben nicht genug Steine
Forrest Gump
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