Lokalanästhesie unwirksam?

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Bou1976
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Lokalanästhesie unwirksam?

Beitrag von Bou1976 »

Hallo,

mir wurde vor zwei Tagen eine Zyste im Oberkiefer entfernt, was für mich ein traumatisches Erlebnis wurde. Der Chirurg setzte die Lokalanästhesie und alles wurde schön taub - Nase,Lippe,Wange - sodass es dann losgehen konnte. Als der Arzt jedoch begann das Zahnfleisch zu öffnen, verspürte ich starke Schmerzen. Als er dann anfing, den Knochen herauszutrennen, habe ich die Engelchen singen gehört. Leider ging es die ganze Zeit so weiter. Selbst das Ausspülen der Wunde war ein Albtraum. Zu guter Letzt kam das Zunähen dran, wobei ich jeden Einstich live miterleben durfte. Ist eine solche Behandlung immer so schmerzhaft, oder hat bei mir die Betäubung einfach nur oberflächlich gewirkt?

Meine Reaktionen auf die irren Schmerzen wurden von dem behandelnden Arzt leider völlig ignoriert. Im Anschluss war ich wie benebelt....bin nur noch raus und habe keine Fragen mehr gehabt, oder gar gestellt :shock:

Liebe Grüße und Danke schonmal
Winfried Gahbler
DMF-Moderator
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Re: Lokalanästhesie unwirksam?

Beitrag von Winfried Gahbler »

Hallo Bou1976,

nicht jede Lokal- bzw. Regionalanästhesie wirkt so, wie dies beabsichtigt und gewünscht ist. Man sieht ja nicht, ob das Betäubungsmittel wirklich in unmittelbare Nähe des Nerven gespritzt wird, den man betäuben will. Und es kann auch vorkommen, dass nur einzelne Nervenäste hinreichend betäubt werden und andere nicht. So ist auch die unterschiedliche Wahrnehmung bei Ihnen zu erklären. Der Hautbereich des betäubten Nerven war offensichtlich gut betäubt, die tiefer gelegenen Strukturen (Zahnfleisch und Knochen) nicht.
So etwas ist nicht ungewöhnlich. Man muss sich vor der Op selbstverständlich überzeugen, dass alle Bereich hinreicht betäubt sind.Wenn eine Betäubung nicht ausreichend wirkt, dies einfach zu ignorieren, das möchte ich nicht kommentieren. So behandelt man Patienten aus meiner Sicht nicht.
Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der GemeinschaftspraxisDr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon/Dr.U.Stosberg-Lindert
http://www.schmerzkreis.net
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