Informationspflicht über Gebühren beim Heilpraktiker

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s1lv
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Informationspflicht über Gebühren beim Heilpraktiker

Beitrag von s1lv »

Hallo zusammen,

ich habe letztens von meinem Zahnarzt ein (rosa) Rezept für "6x Krankengymnastik mit manueller Gymnastik" bekommen und wurde ohne weitere Erklärung zu einem "Therapeuten" weitergeleitet. Bei diesem "Therapeuten" stellte sich nach einer Weile heraus (weil ich eine Visitenkarte auf seinem Schreibtisch hab liegen sehen), dass es sich um einen Heilpraktiker handelt. Das rosa Rezept hat er entgegengenommen. Jetzt habe ich hier eine Rechnung über 80€ für die Sitzung. Ich habe schon mal im Internet nachgelesen und folgendes gefunden:

§612 BGB (1): (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Jetzt hat er das rosa Rezept genommen, was mir suggerierte, dass es wie gewohnt von der Kasse übernommen wird (wie gesagt, ich wußte NICHT, dass ich bei einem Heilpraktiker saß, da er dieses Büro auch nur einmal in der Woche bezieht - dort quasi zu Besuch ist). Ich habe von dem Zahnarzt schon 2mal zuvor ein Rezept für das gleiche Leiden ausgestellt bekommen und war bei einem richtigen Physiotherapeuten, sodass die Kosten übernommen wurde. Wenn ich also bei dem Heilpraktiker sitze und annehmen muss, dass er seine Leistungen mittels des Rezeptes bei der Krankenkasse abrechnet, kann man dann in Bezug auf den Paragraphen davon ausgehen, dass nicht beide Parteien (in dem Fall ich) eine (selbst zu zahlende) Vergütung erwarten würden?

Ich finde das eine Sauerei, dass ich an einen "Therapeuten" weitergeleitet werde und keiner (weder Zahnarzt noch Heilpraktiker) mich darum in Kenntnis setzen, was eigentlich los ist und welche Kosten mir entstehen.

Über etwas Licht im Dunkeln würde ich mich freuen.

Gruß,
Silvia
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jaeckel
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Re: Informationspflicht über Gebühren beim Heilpraktiker

Beitrag von jaeckel »

s1lv hat geschrieben:Ich finde das eine Sauerei, dass ich an einen "Therapeuten" weitergeleitet werde und keiner (weder Zahnarzt noch Heilpraktiker) mich darum in Kenntnis setzen, was eigentlich los ist und welche Kosten mir entstehen.
Sie haben natürlich erst Aufklärung verlangt und die obskure Therapie natürlich abgelehnt. :lachen:
Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
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s1lv
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Re: Informationspflicht über Gebühren beim Heilpraktiker

Beitrag von s1lv »

Ich habe ja schon gelesen, dass ich hätte alles nachfragen müssen, weil ich mit meinen 27 Jahren erwarten muss, dass mein Zahnarzt, der weiß, dass ich gesetzlich versichert bin, mich zu einer knapp 500 Euro Therapie schickt, ohne mit der Wimper zu zucken. Das ist trotzdem eine unfassbare Sauerei und Geldmacherei. Ich verstehe, dass das Recht da nicht auf meiner Seite ist, was diesen beinahe-Betrug ja zu so einer Sauerei macht. Fürs Leben habe ich gelernt.

Meine zentrale Frage war eher, ob man immer noch stillschweigend zu erwarten hat, die Kosten zu tragen, wenn er mein Kassenrezept entgegen nimmt.
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jaeckel
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Re: Informationspflicht über Gebühren beim Heilpraktiker

Beitrag von jaeckel »

Oh, juristisch ist Ihnen wohl Unrecht widerfahren und Sie können sich wehren. Diskutieren Sie das bitte dort: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=53
Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
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