Auslandsbehandlungen: medizin. Indekation oftmals fraglich

Theoretische Grundlagen, Philosophie, Kritik

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Helmes63
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Auslandsbehandlungen: medizin. Indekation oftmals fraglich

Beitrag von Helmes63 »

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

Punkt a)
... mittlerweile wird sogar am Fernsehen sehr offensiv für "kostengünstige" Arztbehandlungen im Ausland geworben. Im Prinzip bedarf es hier zumindest
bei GKV-Patienten doch ein wohlwollendes "Goodwill" der jeweiligen Kranken-
kassen.

Punkt b) Die Kosten für die Anreise trägt doch sicherlich uneingeschränkt
der Patient ist doch richtig oder ?!

Punkt c) Gibt es seitens der Krankenkassen zur Bewertung der sinnhaftigkeit
von AUslandsbehandlungen- und A-Operationen mittlerweile geeignete Leit-
linien.

Punkt d) werden hierdurch nicht Ärzte im Inland mittelfristig in bestimmten
regionen ernsthaft in ihrer Existenz bedroht ?!
Bl.1971
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Beitrag von Bl.1971 »

Hallo Helmes63

Ich fasse mich so kurz wie nur möglich.
Punkt a)... mittlerweile wird sogar am Fernsehen sehr offensiv für "kostengünstige" Arztbehandlungen im Ausland geworben. Im Prinzip bedarf es hier zumindest
bei GKV-Patienten doch ein wohlwollendes "Goodwill" der jeweiligen Kranken-
kassen.
Dieses Spielchen bin ich am mitmachen und ihr Punkt a) gilt für GKV-Patienten .
Will heissen: Unter besonderen Umständen/Bedingungen werden Überweisungen in das Ausland genehmigt (so ist meine Erfahrung).

Ausser man hat das nötige Geld (Infos über Tarife erhält man entweder bei Krankenkassen oder an der jeweiligen Stelle: Arzt, Klinik usw.) und zahlt aus eigener Tasche.

Bei PKV- Patienten sieht das noch einmal ganz anders aus.
Da gibt es Konditionen in den Verträgen die man vor Vertragsabschluss lesen sollte und das sehr kleingedruckte sowieso, aber das ist ja nicht unbekannt (meine Meinung).
Punkt b)Die Kosten für die Anreise trägt doch sicherlich uneingeschränkt
der Patient ist doch richtig oder ?!
Nicht unbedingt, Vorauszahlung schon, Rückerstattung wird nach dem kürzesten Weg(hin und zurück) berechnet. Funktioniert eigendlich wie bei Punkt a).

Hier sei zu erwähnen, dass man einen Vordruck bei der Krankenkasse erhält und diesen ausfüllt jedoch gilt das wenn man den Überweis hat zu einer Klinik.

Besucht man eine Arztpraxis trägt man die Kosten selbst. Finde ich zwar auch nicht so toll aber mir ist es egal geworden.
Punkt c) Gibt es seitens der Krankenkassen zur Bewertung der sinnhaftigkeit
von AUslandsbehandlungen- und A-Operationen mittlerweile geeignete Leit-
linien.
Danach habe ich auch gesucht, jedoch noch keine gefunden, leider.
Punkt d) werden hierdurch nicht Ärzte im Inland mittelfristig in bestimmten
regionen ernsthaft in ihrer Existenz bedroht ?!
Ich denke schon und andererseits dennoch nicht, eben weil sozusagen kein Mensch mehr als gesund bezeichnet werden kann, da spielt die Umwelt eine wesentliche Rolle deren Ausmass in vielerlei Sachen dementiert wird doch die Fakten müssten eher für sich aussagekräftig genug sein, von daher nein.

Aber das ist eher politisch und Politik zu debatieren, naja da muss man diplomatischer Natur sein und dieses Taktgefühl beherrsche ich nicht immer, leider. :oops:
L.G. Blanche
zackbohne
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Beitrag von zackbohne »

Hallo,

zu a.) Das fällt unter die Kategorie "Gezielte Behandlung im Ausland". Die AOK Hamburg stellt dazu auf ihrer Website fest:
  • - Die Krankenkasse erstattet nur die Kosten für Behandlungen, die in Deutschland im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind...
    - Gegebenenfalls werden nach dem deutschem Recht vorgesehene Antrags- und Begutachtungsverfahren notwendig...

Also ja, die Kasse könnte u. U. die Erstattung für unabgestimmte Auslandsbehandlungen verweigern.

zu b.) Ist wohl eher Verhandlungssache

zu c.) Wenn kranke Kassen überhaupt etwas bewerten, kommt meist Müll raus. Dementsprechend ist eher nicht davon auszugehen, dass das Patienten-Wohlwollen, sondern eher der Preisdruck im Vordergrund steht. Der vielleicht niedrigere Erstellungspreis für die Leistung mag zwar auf den ersten Blick bestechen, aber nicht wenige Patienten haben die Katze im Sack gekauft. Spätestens, wenn das Zahnimplantat sich leise bröckelnd verabschiedet oder das operierte Gelenk plötzlich steif wird, sind es nicht 1000 km Anfahrt, die man dann noch gebrauchen kann, um seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

zu d.) Glaube ich eher nicht. Deren Existenz bedrohen eher Politik und Kassen. Quantitativ sind (Fach-)Ärzte schon heute nicht über ausbleibende Patienten böse, da sie den Ansturm schon lange nicht mehr bewältigen können und wollen (das fehlende Wollen liegt im Wesentlichen am am -realen oder empfundenen- fehlenden finanziellen Anreiz).

Versuchen Sie heute einmal, in einem deutschen Provinznest einen kurzfristigen Termin bei einem Augen-, HNO-, Kardiologie-, Pneumologie-, Nerven- oder Orthopädiearzt zu bekommen. Die Standardantwort dürfte so bei Februar bis März 2011 sein, oder aus einer generellen Abweisung wegen Kapazitätsproblemen bestehen.

Aber wir Deutschen Patienten sind ja offenbar leidensfähig, so dass die für diesen Skandal Verantwortlichen weder Lynchjustiz noch brennende BMWs wie in Frankreich fürchten müssen. Jedenfalls so lange, bis der Patient, auf dessen Rücken alle Akteure des kranken Systems ihre Hahnenkämpfe austragen, endgültig die Nase voll hat.
Grüßle,
zackbohne
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