Rechtsprechung pp.,

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Christianes Herz
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Re: Schnitzelteller

Beitrag von Christianes Herz »

Klaro. Aber es war doch wenigstens ein Nutzen für die Versicherten. Und ein nachvollziehbares Werbeprodukt für diese Art der Krankenkasse nicht zuletzt bzgl. Dienstreisen. Außerdem wurde das Angebot ja jahrelang geduldet, weil die BKK dem BVA wohl nachgewiesen haben, dass es sich gegenüber der Einzelfallbearbeitung „rechnet“.
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 1271160659

Wenn meine Kasse Werbung bei Sportfesten/-events betreibt und mein Beitragsgeld dafür hernimmt, sehe ich so gut wie gar keinen Nutzen.

Grüße
Christiane
PR
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Versteh das Thema nicht.

Beitrag von PR »

Es gibt außer im 'schland auf der Welt keine "gesetzlich" Versicherten mit (vorgeblichem) Anspruch auf ein nur ansatzweise ähnliches Leistungsspektrum wie die 'schländer.

Wenn immer also ein 'schländer irgendwo auf der Welt als (welche medizinische Leistungen auch immer) Beanspruchender auftritt, spielt sein Status als im 'schland "gesetzlich Versicherter" überhaupt keine Rolle.
Sondern er kriegt was er zu zahlen imstande ist. Und kriegt es dort auch erst, wenn das dort in Cash vorgelegt oder international anerkannt und garantiert verbürgt worden ist (eben mit Tochter in Guatemala durchgespielt).

Wenn 'schländisch kranke Kassen dies ohne den Intermediär eines echten Versicherers tun, handeln sie rechtswidrig, sie verletzen das Gesetzeskonvolut, das sie zwecks Wahrung ihre eigenen Kassenbelange (und der Rechte ihrer Mitglieder) haben verfassen lassen: das schauderhafte Sozialgesetzbuch Nummer fünnef.

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Christianes Herz
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Re: ... ist ja eh kein Thema mehr ...

Beitrag von Christianes Herz »

PR hat geschrieben:Es gibt außer im 'schland auf der Welt keine "gesetzlich" Versicherten mit (vorgeblichem) Anspruch auf ein nur ansatzweise ähnliches Leistungsspektrum wie die 'schländer.
Wenn immer also ein 'schländer irgendwo auf der Welt als (welche medizinische Leistungen auch immer) Beanspruchender auftritt, spielt sein Status als im 'schland "gesetzlich Versicherter" überhaupt keine Rolle.
Sondern er kriegt was er zu zahlen imstande ist. Und kriegt es dort auch erst, wenn das dort in Cash vorgelegt oder international anerkannt und garantiert verbürgt worden ist (eben mit Tochter in Guatemala durchgespielt).
Wenn 'schländisch kranke Kassen dies ohne den Intermediär eines echten Versicherers tun, handeln sie rechtswidrig, sie verletzen das Gesetzeskonvolut, das sie zwecks Wahrung ihre eigenen Kassenbelange (und der Rechte ihrer Mitglieder) haben verfassen lassen: das schauderhafte Sozialgesetzbuch Nummer fünnef.
PR
Es scheint ja nur der Schritt zu sein, dass die BKK ihre Mitglieder sofort hat mitversichern lassen, der das BSG zu seinem Nein veranlasst hat. Mich ärgert diese Zwiespältigkeit. Ansonsten dürfen die Kassen mit allen privaten Anbietern Verträge eingehen, um Neumitglieder zu locken.
Mal schauen, wie das Gericht genau begründet. Wirklich wichtig ist es mir eigentlich nur, weil mir das Urteil so unsinnig und „willkürlich“ erscheint.

Grüße
Christiane

PS: Wie meinen Sie "durchgespielt" ?
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Eine GKV-Kasse

Beitrag von PR »

kann doch nicht die Kosten von Gesundheitsleistungen versichern, die außerhalb des SGB-Zwangssystems auflaufen, wo keinerlei Rationierungsmaßnahme am Patienten und keinerlei Geiselnahme an veranlassenden Ärzten stattgefunden haben, wo es keine "Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung" gibt, wo ggf. Medikamente und Methoden angewendet wurden, für die bei den 'schländisch kranken Kassen keine zwölfstelligen Kennummern vorrätig sind, oder Diagnosen gestellt ohne Izehdehzehndschörmenwörschn usw. usf.
und das auch noch aus ganz und gar "solidarischen" Zwangsbeiträgen.

Was eine GKV-Kasse dagegen ganz legal darf, ist, eine solche Versicherung zu bewerben und zu vermakeln und uU. auch die Beiträge einzuziehen, und dafür von der Versicherung ordentlich Schmiergeld einstreichen.

Durchgespielt: erwachsene Tochter (Lebensmittelingenieur) auf perfekt organisierter Studienreise (Kaffee), erleidet eine schwere Lumboischialgie, wird in die Hauptstadt verbracht und eine Woche stationär behandelt. Bei Eintreffen muß eine Blitzüberweisung von 5.000.- unter Bürgschaft des Reiseveranstalters getätigt werden, dann geht die Medizin los.

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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Die Kassen werden aber auch grad arg gebeutelt. Wegen der Verteilerei aus dem Gesundheitsfonds. Eine Kasse hat sich gerichtlich Geld zurückgeklagt aus dem Fonds, das BMG muss das nachträglich festzurren und nimmt die Gelegenheit zum Anlass, sich doch überhaupt auch mal zwischendurch den Gesundheitsfonds zurechtzubiegen. Ich glaube, die klagende AOK hat sich und all ihren Kollegen einen Bärendienst erwiesen.
Wenn es nicht um die Pflichtversicherung bzw. Pflichtsolidarität gehen würde, hätte ich jetzt gesagt: „Es wird spannend“. Evtl. wird das SGB V hierüber langfristig doch in Frage gestellt werden können.

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... undrechte/

Grüße
Christiane

PS: Ich wünsche Ihrer Tochter gute Besserung
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Sehnse, da isse wieder,

Beitrag von PR »

die Janusköpfigkeit der kranken Kassen, mein altes Lieblingsthema.

Mal Wirtschaftsunternehmen, das fremder Leute Geld gern auch auf Aktienmarkt verbrennen darf,
mal "dem Staat eingegliederte" Behörde, Sondergesetzen unterworfen und gelegentlich auch gern außerhalb des Grundgesetzes gestellt, ganz wie's grad in den Politkram passt.

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Re: Janusköpfigkeit

Beitrag von Christianes Herz »

„Gericht erlaubt Pillendumping“
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... ngvertrag/
Es kommt mir tatsächlich heuchlerisch vor, wenn eine Kasse Dumpingpreise moniert, da sie selbst ja nix anderes durchsetzt, aber die gerichtliche Entscheidung ist m. E. jenseits von gut und böse. Wer will uns dann noch verständlich machen, dass Medizin/Gesundheitswesen einen anderen Stellenwert hat als der Verkauf von Kaugummis? Auf die Begründung bin ich gespannt.

Frdl. Grüße und eine schöne Woche
Christiane
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Na, wessen Absichten

Beitrag von PR »

und Machenschaften da die dreisteren sind,

das halt ich noch lang nicht für ausgemacht.

MARKT !!! geht eben nicht bloß so, wie das System AOK es sich so vorgestellt hat.

Mir scheint übrigens, da stellt eine Pharmafirma an den Behördenersatz die Frage: waas, Ihr wollt Firma spielen ?

und gibt zugleich die Antwort.

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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Streiken nur, wenn eine Vertretung vor Ort ist

Eine grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichtes darüber, ob niedergelassene Ärzte streiken / boykottieren „dürfen“, steht heute an.

Vor 3 Jahren hatte eine Handvoll Ärzte 2 Tage lang ihre Praxen geschlossen gehalten als Warnhinweis auf die, ich glaube, es ging vorrangig um die nicht angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen.
Die Vorinstanz meinte:„Der Vertragsarzt ist im Rahmen seiner Zulassung grundsätzlich verpflichtet, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen und dabei gemäß § 24 Absatz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (ZV-Ä) an seinem Vertragsarztsitz eine Sprechstunde zu halten. Unterbrechungen sind nur in den Fallgestaltungen des § 32 Absatz 1 Satz 2 zulässig.
Ein Streikrecht ist demgegenüber weder im SGB V noch in der ZV-Ä vorgesehen und ist auch mit dem Sicherstellungsauftrag der KVen gemäß § 75 Absatz 1 SGB V und den Regelungen zum kollektiven Zulassungsverzicht in § 95b SGB V unvereinbar. Vertragsärzte üben zudem einen Freien Beruf aus und unterliegen daher weder dem Schutzbereich des Artikel 9 Absatz 3 im Grundgesetz noch des Artikel 11 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.“

Sozialgericht Stuttgart Az.: S 4 KA 3147/13 Urteil vom 23. Juli 2015
http://www.zm-online.de/home/urteile/Ke ... 24536.html

Heute wird also ein Grundsatzurteil gesprochen. Und eben lese ich, dass das Bundessozialgericht in Kassel kein Streikrecht für Vertragsärzte vorsieht und dieses Recht zur Frage unserer Verfassung werden wird.

Ich komme eigentlich darauf, weil heute morgen auf meiner Fahrt zur Arbeit der WDR 2 wie folgt verkündete. „Heute wird entschieden, ob auch niedergelassene Ärzte streiken dürfen. Bisher nicht, weil das Wohl der Patienten Vorrang hat und nur den angestellten Ärzten das Streikrecht zugestanden wird.“ So ungefähr der Wortlaut.
Ganz falsche Wahrnehmung, nicht wahr? Bei angestellten Ärzten wäre gem. WDR 2 der Patient dann zweitrangig.

Die Begründung des Urteils habe ich noch nicht. Ich weiß auch gar nicht recht: Ein Vertragsarzt ist ein niedergelassener Arzt mit Kassenzulassung. Die Mischformen der Vertragsverhältnisse MVZ und Niedergelassene, die an Krankenhäusern tätig sind, müssten noch erklärt werden.

Frdl. Grüße
Christiane
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Wundern tut mich an der Sache lediglich,

Beitrag von PR »

dass aus Karlsruhe so gar kein Ordnungsruf ertönen will.

Seit wann bescheinigt denn ein Sozialrichter
kraft eigenen Amtes
seinem Richtspruch die Verfassungsmäßigkeit ?

PR
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Re: Rechtsprechung Streik als Vertragsarzt

Beitrag von Christianes Herz »

Der Kläger ruft noch unsere Verfassung an und auch Europa. Wenn der finanzielle Teppich unter den Füßen der Ärzte weggezogen wird, nützt die „Präsenzpflicht“ nicht mehr viel. Da können sich die Patientenschützer noch so sehr über das Urteil freuen, „kein Streit auf dem Rücken der Patienten“. Was haben wir von Ärzten, die vielleicht noch vor Ort sind, sich aber innerlich längst verabschiedet haben? Streik als Mittel, weil die KVen nicht für eine ordentliche Vergütung sorgen. Was bleibt sonst noch?
Dieser deutsche Sonderkrampf wird aber wieder nicht den Kassenmitgliedern deutlich gemacht. Das wäre auch einmal der Job des Herrn Eugen Brysch etc.

Grüße
Christiane
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Re: Rechtsprechung pp.,

Beitrag von Christianes Herz »

Und noch ein Urteil. Es bezieht sich auf die Zuzahlungen bei mediz. Hilfsmitteln. Ein Händler darf auf die Zuzahlung verzichten und mit diesem Verzicht auch Kundenwerbung betreiben.
Das hat diesmal nicht "Europa" gefordert, sondern dieser Meinung ist unser BGH in Karlsruhe.

https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

Frdl. Grüße
Christiane
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War da zu dem Thema nicht zuvor eben noch

Beitrag von PR »

ein Gröhl'scher Schnellschuss gewesen ?

Könnt mir denken, dass dieser (Schnellschuss) das Resultat des allerallerersten selbständigen Nachdenkens und Herausposaunens seit langer langer Zeit dargestellt -
und den lieben langen Rest der Legislatur
der Gröhl Hermann nix als "His Master's Voice" gegeben hat.

Was ja wieder und wieder und wieder ein Bruch der grundgesetzlichen Gewaltenteilung gewesen wär, aber das wär ja seit Schmulla und gesundbrunnen auch nix Neues hier in diesem Forum.

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Cannabis auf Rezept

Beitrag von Christianes Herz »

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... edizin.pdf

Ab März 2017 soll es so sein:

Wir bzw. unsere gesetzlichen Krankenkassen haben (nach Überprüfung durch ihre Dienste)

bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung und
in Ermangelung einer Alternative und
bei Aussicht auf positiv. Beeinflussung von Verlauf/Schmerzen und
bei Freigabe der Daten (anonymisiert)

die Kosten für Cannabisarzneimittel zu bezahlen.

Die Entscheidung über die Einnahme haben Patient und Arzt zu treffen.

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... dizin.html

Frdl. Grüße
Christiane
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